Die kurze Antwort
Als Verkäufer zahlen Sie meist weniger, als Sie denken: Notar- und Grundbuchkosten für Kaufvertrag und Eigentumswechsel trägt nach Gesetz und üblicher Vertragspraxis der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Bei Ihnen bleiben typischerweise der Energieausweis, die Löschung alter Grundschulden, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und, falls Sie einen beauftragen, der Makler. Der Makler ist der größte Posten: Bei 425.000 € Kaufpreis und 3,57 % Verkäuferanteil sind das 15.173 €.
Die Posten im Überblick
Energieausweis: je nach Art meist einige hundert Euro. Ein Verbrauchsausweis ist günstiger als ein Bedarfsausweis.
Löschung der Grundschuld: Notar und Grundbuchamt berechnen sie nach der Höhe der Grundschuld, meist ebenfalls einige hundert Euro.
Vorfälligkeitsentschädigung: nur, wenn Sie einen Kredit mit laufender Zinsbindung vorzeitig ablösen (§ 490 Abs. 2 Satz 3 BGB). Sie kann schnell fünfstellig werden.
Spekulationssteuer: nur, wenn Sie innerhalb von zehn Jahren verkaufen und nicht selbst darin gewohnt haben (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Wo das meiste Geld liegt
Seit Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern in der Regel hälftig (§§ 656c, 656d BGB). Bei üblichen 5,95 bis 7,14 % Gesamtprovision tragen Sie also bis zu 3,57 % selbst.
Die Rechnung dahinter: 425.000 € × 3,57 % = 15.173 €. Verkaufen Sie ohne Makler, entfällt dieser Posten. Die Arbeit dafür bleibt allerdings bei Ihnen.
Stand: 2026. Alle Beträge sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen.
