Immowas · Kostenlos · Ohne Anmeldung

Maklerprovisionberechnen.

Wie viel kostet Sie der Makler wirklich, und wie viel bleibt bei Ihnen, wenn Sie selbst verkaufen? Geben Sie Ihren Verkaufspreis ein und sehen Sie sofort Gesamtprovision, Ihren Anteil und Ihre Ersparnis. Nach dem Teilungsgrundsatz der §§ 656c, 656d BGB.

Redaktionell aktualisiert am 05.10.2026Rechtsgrundlage: §§ 656a–656d BGBAutor: Christoph Kaesler, Gründer Immowas

Kurz & direkt

Gesamtprovision = Verkaufspreis × Provisionssatz ÷ 100. Bei angenommenen 400.000 € und 7,14 % sind das 28.560 €. Bei hälftiger Teilung beträgt Ihr Verkäuferanteil 14.280 €. Der Satz ist verhandelbar. Die Verteilung richtet sich nach der Beauftragung und den anwendbaren Regeln; eigene Verkaufskosten sind in dieser Rechnung nicht enthalten.

Dieser Rechner bietet Orientierung, keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Maklervertrag ab.

Modernes Einfamilienhaus als Beispiel-Immobilie für den ProvisionsrechnerKI-generiert
Beispiel-Ersparnis

28.560 €

Gesamtprovision bei 400.000 € und 7,14 % inkl. USt

Entfällt komplett, davon 14.280 € Ihr eigener Anteil

Maklerprovisions-Rechner

Ergebnis sofort. Keine Anmeldung. Keine E-Mail.

€
7,14 %
3,57 %7,14 %
50 %
50 %100 %

Warum mindestens 50 %? Beauftragt der Makler für beide Seiten (Doppeltätigkeit), schreibt § 656c BGB die hälftige Teilung vor. Beauftragen nur Sie den Makler, darf laut § 656d BGB höchstens die Hälfte an den Käufer weitergegeben werden, sofern der Käufer Verbraucher ist und es um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus geht.

Provision, die ohne Makler wegfällt

28.560 €

So viel Provision fällt beim Verkauf mit Makler insgesamt an. Davon zahlen Sie selbst 14.280 €, die restlichen 14.280 € trägt der Käufer. Ohne Makler entfällt diese Provision für beide Seiten. Ihre mögliche Ersparnis entspricht Ihrem Anteil abzüglich eigener Verkaufskosten. Ob der geringere Käuferanteil den Kaufpreis beeinflusst, hängt von der konkreten Verhandlung ab.

So verteilt sich die Provision

Verkaufspreis400.000 €
× Gesamtprovision7,14 %
Gesamtprovision (inkl. USt)28.560 €
Ihr Anteil (50 %)14.280 €
Anteil des Käufers (50 %)14.280 €

Keine Rechtsberatung. Die Provision ist frei verhandelbar; dieser Rechner zeigt übliche Spannen als Orientierung (§§ 656a–656d BGB). Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Maklervertrag ab. Bei Unsicherheit hilft ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale.

Selbst verkaufen.
Gut vorbereitet starten.

Immowas bereitet Ihre Verkaufsunterlagen vor. Käuferkontakt, Besichtigungen und Verhandlungen übernehmen Sie selbst.

Drei Musterseiten ansehenStartklar für 149 € ansehenEinmalig inkl. MwSt. · Portalgebühren und Veröffentlichung sind in Startklar nicht enthalten. Eigene Verkaufskosten fallen weiterhin an.

Teilungsgrundsatz seit 23.12.2020

Wer zahlt wie viel?

01

Makler arbeitet für beide

Der häufigste Fall: Der Makler vermittelt zwischen Ihnen und dem Käufer (Doppeltätigkeit). Dann schreibt § 656c BGB die hälftige Teilung vor: 50 % Sie, 50 % der Käufer. Abweichende Absprachen zulasten des Käufers sind unwirksam.

02

Nur Sie beauftragen den Makler

Beauftragen allein Sie den Makler, dürfen Sie laut § 656d BGB höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben, und der Käufer muss erst zahlen, wenn Sie nachweisen, dass Sie Ihren Anteil gezahlt haben.

03

Sie verkaufen ohne Makler

Keine Provision, kein Teilungsgrundsatz. Ihr kompletter Verkäuferanteil bleibt bei Ihnen. Dafür übernehmen Sie Wertermittlung, Exposé, Besichtigungen und Verhandlung selbst. Genau dabei helfen Ihnen unsere kostenlosen Werkzeuge.

Beispielrechnung

400.000 €-Haus, 7,14 % Provision.

Mit Makler

Verkaufspreis
400.000 €
Gesamtprovision (7,14 % inkl. USt)
28.560 €
Anteil Käufer (50 %)
−14.280 €
Ihr Provisionsanteil
=14.280 €

Der Käuferanteil gehört zu dessen Kaufnebenkosten. Ob sich eine geringere Kostenbelastung auf den vereinbarten Kaufpreis auswirkt, hängt von der konkreten Verhandlung ab.

Ohne Makler

Verkaufen Sie selbst, fällt gar keine Provision an. In diesem Beispiel verschwindet damit die komplette Gesamtprovision:

28.560 €

14.280 € davon entfallen im Beispiel auf Sie; der Käuferanteil wird separat betrachtet. Eigene Vorbereitung, Portale und weitere Verkaufskosten reduzieren Ihre mögliche Ersparnis. Ein höherer Verkaufspreis ist damit nicht zugesagt.

Sie übernehmen Käuferanfragen, Besichtigungen und Verhandlungen. Für eine erste Preisorientierung gibt es unsere kostenlose Wertermittlung. Exposé, Bilder und persönliche Vorbereitung können Sie als gesondertes Festpreis-Paket beauftragen.

Gratis-Wertermittlung starten

Häufige Fragen

Provision, kurz erklärt.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Tragen Sie den mit dem Makler vereinbarten Satz ein. Bei angenommenen 7,14 % inklusive Umsatzsteuer und 400.000 € Verkaufspreis beträgt die Gesamtprovision 28.560 €. Bei hälftiger Teilung entfallen 14.280 € auf jede Seite. Der Beispielsatz ist keine gesetzliche Vorgabe.

Wer zahlt die Maklerprovision: Käufer oder Verkäufer?

Seit dem 23.12.2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher der Teilungsgrundsatz: Ist der Makler für beide Seiten tätig, muss die Provision hälftig geteilt werden (§ 656c BGB). Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf er höchstens 50 % der Provision auf den Käufer abwälzen (§ 656d BGB).

Kann ich die Maklerprovision verhandeln?

Ja. Die Provisionshöhe ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Makler. In gefragten Lagen mit schnell verkäuflichen Objekten sind niedrigere Sätze oft durchsetzbar. Der Maklervertrag über Wohnungen und Einfamilienhäuser braucht dabei mindestens die Textform, zum Beispiel E-Mail (§ 656a BGB).

Wie viel spare ich, wenn ich ohne Makler verkaufe?

Im Beispiel mit 400.000 € Verkaufspreis, 7,14 % Gesamtprovision und hälftiger Teilung entfällt ein Verkäuferanteil von 14.280 €. Davon sind Ihre eigenen Verkaufskosten abzuziehen, etwa für Portale oder Vorbereitung. Der Käufer spart seinen Anteil separat; ein höherer Verkaufspreis folgt daraus nicht automatisch. Sie übernehmen Käuferanfragen, Besichtigungen und Verhandlungen selbst.

Fällt auf die Maklerprovision Umsatzsteuer an?

Ja, auf die Maklerprovision fallen 19 % Umsatzsteuer an. Die üblichen Provisionssätze wie 7,14 % oder 5,95 % verstehen sich in der Regel bereits inklusive Umsatzsteuer. Genau so rechnet auch dieser Rechner.

Rechtsgrundlagen

Die Paragrafen dahinter.

ThemaRechtsgrundlageWas sie regelt
Textform des Maklervertrags§ 656a BGBEin Maklervertrag über Wohnungen und Einfamilienhäuser braucht mindestens die Textform. Mündliche Absprachen genügen nicht.
Hälftige Teilung bei Doppeltätigkeit§ 656c BGBIst der Makler für Käufer und Verkäufer tätig, kann er Provision nur von beiden zu gleichen Teilen verlangen.
Weitergabe an die andere Partei§ 656d BGBHat nur eine Partei den Makler beauftragt, darf höchstens die Hälfte der Provision auf die andere Partei abgewälzt werden.
Anwendungsbereich (Verbraucher)§ 656b BGBDie Teilungsregeln der §§ 656c, 656d gelten, wenn der Käufer Verbraucher ist, beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.

Gesetzestexte im Original: § 656a BGB · § 656c BGB · § 656d BGB

Christoph Kaesler, Gründer von Immowas

Christoph Kaesler

Gründer von Immowas. Hilft Eigentümern, ihre Immobilie ohne Makler zu verkaufen: mit kostenlosen Werkzeugen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ehrlichen Zahlen statt Provisionsversprechen.

Mehr über Christoph · LinkedIn

Veröffentlicht 03.07.2026 · Geprüft 03.07.2026 · Nächste Prüfung 03.10.2026

Der nächste Schritt

Behalten Sie die Provision. Starten Sie mit dem Marktwert.

Der erste Schritt zum Verkauf ohne Makler ist ein realistischer Preis. Unsere Wertermittlung ist gratis, dauert 3 Minuten und verlangt keine E-Mail-Adresse.

Jetzt gratis bewerten