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Maklerprovisionberechnen.

Wie viel kostet Sie der Makler wirklich, und wie viel bleibt bei Ihnen, wenn Sie selbst verkaufen? Geben Sie Ihren Verkaufspreis ein und sehen Sie sofort Gesamtprovision, Ihren Anteil und Ihre Ersparnis. Nach dem Teilungsgrundsatz der §§ 656c, 656d BGB.

Geprüft am 03.07.2026Rechtsgrundlage: §§ 656a–656d BGBAutor: Christoph Kaesler, Gründer Immowas

Kurz & direkt

Die Maklerprovision ist frei verhandelbar; üblich sind insgesamt ca. 5,0 bis 7,14 % des Verkaufspreises inklusive Umsatzsteuer. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher tragen Sie als Verkäufer mindestens die Hälfte (§§ 656c, 656d BGB). Bei 400.000 € sind das schnell 14.000 € und mehr: Geld, das Sie beim Verkauf ohne Makler behalten.

Dieser Rechner bietet Orientierung, keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Maklervertrag ab.

Modernes Einfamilienhaus als Beispiel-Immobilie für den ProvisionsrechnerKI-generiert
Beispiel-Ersparnis

28.560

Gesamtprovision bei 400.000 € und 7,14 % inkl. USt

Entfällt komplett, davon 14.280 € Ihr eigener Anteil

Maklerprovisions-Rechner

Ergebnis sofort. Keine Anmeldung. Keine E-Mail.

7,14 %
3,57 %7,14 %
50 %
50 %100 %

Warum mindestens 50 %? Beauftragt der Makler für beide Seiten (Doppeltätigkeit), schreibt § 656c BGB die hälftige Teilung vor. Beauftragen nur Sie den Makler, darf laut § 656d BGB höchstens die Hälfte an den Käufer weitergegeben werden, sofern der Käufer Verbraucher ist und es um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus geht.

Provision, die ohne Makler wegfällt

28.560

So viel Provision fällt beim Verkauf mit Makler insgesamt an. Davon zahlen Sie selbst 14.280 €, die restlichen 14.280 € trägt der Käufer. Ohne Makler entfällt beides: Ihr Anteil bleibt bei Ihnen, der Käuferanteil wird zu Ihrem Verhandlungsspielraum beim Preis.

So verteilt sich die Provision

Verkaufspreis400.000
× Gesamtprovision7,14 %
Gesamtprovision (inkl. USt)28.560
Ihr Anteil (50 %)14.280
Anteil des Käufers (50 %)14.280

Keine Rechtsberatung. Die Provision ist frei verhandelbar; dieser Rechner zeigt übliche Spannen als Orientierung (§§ 656a–656d BGB). Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Maklervertrag ab. Bei Unsicherheit hilft ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale.

Behalten Sie die 14.280 €: Starten Sie mit dem Marktwert

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Teilungsgrundsatz seit 23.12.2020

Wer zahlt wie viel?

01

Makler arbeitet für beide

Der häufigste Fall: Der Makler vermittelt zwischen Ihnen und dem Käufer (Doppeltätigkeit). Dann schreibt § 656c BGB die hälftige Teilung vor: 50 % Sie, 50 % der Käufer. Abweichende Absprachen zulasten des Käufers sind unwirksam.

02

Nur Sie beauftragen den Makler

Beauftragen allein Sie den Makler, dürfen Sie laut § 656d BGB höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben, und der Käufer muss erst zahlen, wenn Sie nachweisen, dass Sie Ihren Anteil gezahlt haben.

03

Sie verkaufen ohne Makler

Keine Provision, kein Teilungsgrundsatz. Ihr kompletter Verkäuferanteil bleibt bei Ihnen. Dafür übernehmen Sie Wertermittlung, Exposé, Besichtigungen und Verhandlung selbst. Genau dabei helfen Ihnen unsere kostenlosen Werkzeuge.

Beispielrechnung

400.000 €-Haus, 7,14 % Provision.

Mit Makler

Verkaufspreis
400.000 €
Gesamtprovision (7,14 % inkl. USt)
28.560 €
Anteil Käufer (50 %)
14.280 €
Ihr Provisionsanteil
=14.280 €

Der Käuferanteil erhöht außerdem die Kaufnebenkosten des Käufers, und drückt damit indirekt auf den erzielbaren Preis.

Ohne Makler

Verkaufen Sie selbst, fällt gar keine Provision an. In diesem Beispiel verschwindet damit die komplette Gesamtprovision:

28.560 €

14.280 € davon sind Ihr eigener Anteil, den Sie direkt behalten. Die anderen 14.280 € spart der Käufer, das ist Ihr Verhandlungsspielraum beim Preis.

Dafür übernehmen Sie die Makler-Aufgaben selbst. Mit der Gratis-Wertermittlung und unseren Ratgebern sind Sie dafür ausgerüstet, ohne einen Cent Provision zu bezahlen.

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Häufige Fragen

Provision, kurz erklärt.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Die Provision ist frei verhandelbar. Üblich sind je nach Region und Verhandlung insgesamt etwa 5,0 bis 7,14 % des Verkaufspreises inklusive Umsatzsteuer. Bei 400.000 € Verkaufspreis sind das rund 20.000 bis 28.500 €.

Wer zahlt die Maklerprovision: Käufer oder Verkäufer?

Seit dem 23.12.2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher der Teilungsgrundsatz: Ist der Makler für beide Seiten tätig, muss die Provision hälftig geteilt werden (§ 656c BGB). Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf er höchstens 50 % der Provision auf den Käufer abwälzen (§ 656d BGB).

Kann ich die Maklerprovision verhandeln?

Ja. Die Provisionshöhe ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Makler. In gefragten Lagen mit schnell verkäuflichen Objekten sind niedrigere Sätze oft durchsetzbar. Der Maklervertrag über Wohnungen und Einfamilienhäuser braucht dabei mindestens die Textform, zum Beispiel E-Mail (§ 656a BGB).

Wie viel spare ich, wenn ich ohne Makler verkaufe?

Ohne Makler entfällt die komplette Provision. Bei 400.000 € Verkaufspreis und 7,14 % Gesamtprovision sind das 28.560 €, die gar nicht erst anfallen. Ihr eigener Anteil daran läge bei hälftiger Teilung bei 14.280 € (§ 656c BGB), die zweite Hälfte ist zusätzlicher Verhandlungsspielraum beim Kaufpreis, weil der Käufer sie ebenfalls spart. Dafür übernehmen Sie die Aufgaben des Maklers selbst: Wertermittlung, Exposé, Besichtigungen und Verhandlung.

Fällt auf die Maklerprovision Umsatzsteuer an?

Ja, auf die Maklerprovision fallen 19 % Umsatzsteuer an. Die üblichen Provisionssätze wie 7,14 % oder 5,95 % verstehen sich in der Regel bereits inklusive Umsatzsteuer. Genau so rechnet auch dieser Rechner.

Rechtsgrundlagen

Die Paragrafen dahinter.

ThemaRechtsgrundlageWas sie regelt
Textform des Maklervertrags§ 656a BGBEin Maklervertrag über Wohnungen und Einfamilienhäuser braucht mindestens die Textform. Mündliche Absprachen genügen nicht.
Hälftige Teilung bei Doppeltätigkeit§ 656c BGBIst der Makler für Käufer und Verkäufer tätig, kann er Provision nur von beiden zu gleichen Teilen verlangen.
Weitergabe an die andere Partei§ 656d BGBHat nur eine Partei den Makler beauftragt, darf höchstens die Hälfte der Provision auf die andere Partei abgewälzt werden.
Anwendungsbereich (Verbraucher)§ 656b BGBDie Teilungsregeln der §§ 656c, 656d gelten, wenn der Käufer Verbraucher ist, beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.

Gesetzestexte im Original: § 656a BGB · § 656c BGB · § 656d BGB

Christoph Kaesler, Gründer von Immowas

Christoph Kaesler

Gründer von Immowas. Hilft Eigentümern, ihre Immobilie ohne Makler zu verkaufen: mit kostenlosen Werkzeugen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ehrlichen Zahlen statt Provisionsversprechen.

Mehr über Christoph · LinkedIn

Veröffentlicht 03.07.2026 · Geprüft 03.07.2026 · Nächste Prüfung 03.10.2026

Der nächste Schritt

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Der erste Schritt zum Verkauf ohne Makler ist ein realistischer Preis. Unsere Wertermittlung ist gratis, dauert 3 Minuten und verlangt keine E-Mail-Adresse.

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