Maklerprovisionberechnen.
Wie viel kostet Sie der Makler wirklich, und wie viel bleibt bei Ihnen, wenn Sie selbst verkaufen? Geben Sie Ihren Verkaufspreis ein und sehen Sie sofort Gesamtprovision, Ihren Anteil und Ihre Ersparnis. Nach dem Teilungsgrundsatz der §§ 656c, 656d BGB.
Kurz & direkt
Gesamtprovision = Verkaufspreis × Provisionssatz ÷ 100. Bei angenommenen 400.000 € und 7,14 % sind das 28.560 €. Bei hälftiger Teilung beträgt Ihr Verkäuferanteil 14.280 €. Der Satz ist verhandelbar. Die Verteilung richtet sich nach der Beauftragung und den anwendbaren Regeln; eigene Verkaufskosten sind in dieser Rechnung nicht enthalten.
Dieser Rechner bietet Orientierung, keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Maklervertrag ab.
KI-generiert28.560 €
Gesamtprovision bei 400.000 € und 7,14 % inkl. USt
Maklerprovisions-Rechner
Ergebnis sofort. Keine Anmeldung. Keine E-Mail.
Warum mindestens 50 %? Beauftragt der Makler für beide Seiten (Doppeltätigkeit), schreibt § 656c BGB die hälftige Teilung vor. Beauftragen nur Sie den Makler, darf laut § 656d BGB höchstens die Hälfte an den Käufer weitergegeben werden, sofern der Käufer Verbraucher ist und es um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus geht.
Provision, die ohne Makler wegfällt
So viel Provision fällt beim Verkauf mit Makler insgesamt an. Davon zahlen Sie selbst 14.280 €, die restlichen 14.280 € trägt der Käufer. Ohne Makler entfällt diese Provision für beide Seiten. Ihre mögliche Ersparnis entspricht Ihrem Anteil abzüglich eigener Verkaufskosten. Ob der geringere Käuferanteil den Kaufpreis beeinflusst, hängt von der konkreten Verhandlung ab.
So verteilt sich die Provision
Keine Rechtsberatung. Die Provision ist frei verhandelbar; dieser Rechner zeigt übliche Spannen als Orientierung (§§ 656a–656d BGB). Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Maklervertrag ab. Bei Unsicherheit hilft ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale.
Selbst verkaufen.
Gut vorbereitet starten.
Immowas bereitet Ihre Verkaufsunterlagen vor. Käuferkontakt, Besichtigungen und Verhandlungen übernehmen Sie selbst.
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Wer zahlt wie viel?
Makler arbeitet für beide
Der häufigste Fall: Der Makler vermittelt zwischen Ihnen und dem Käufer (Doppeltätigkeit). Dann schreibt § 656c BGB die hälftige Teilung vor: 50 % Sie, 50 % der Käufer. Abweichende Absprachen zulasten des Käufers sind unwirksam.
Nur Sie beauftragen den Makler
Beauftragen allein Sie den Makler, dürfen Sie laut § 656d BGB höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben, und der Käufer muss erst zahlen, wenn Sie nachweisen, dass Sie Ihren Anteil gezahlt haben.
Sie verkaufen ohne Makler
Keine Provision, kein Teilungsgrundsatz. Ihr kompletter Verkäuferanteil bleibt bei Ihnen. Dafür übernehmen Sie Wertermittlung, Exposé, Besichtigungen und Verhandlung selbst. Genau dabei helfen Ihnen unsere kostenlosen Werkzeuge.
Beispielrechnung
400.000 €-Haus, 7,14 % Provision.
Mit Makler
- Verkaufspreis
- 400.000 €
- Gesamtprovision (7,14 % inkl. USt)
- 28.560 €
- Anteil Käufer (50 %)
- −14.280 €
- Ihr Provisionsanteil
- =14.280 €
Der Käuferanteil gehört zu dessen Kaufnebenkosten. Ob sich eine geringere Kostenbelastung auf den vereinbarten Kaufpreis auswirkt, hängt von der konkreten Verhandlung ab.
Ohne Makler
Verkaufen Sie selbst, fällt gar keine Provision an. In diesem Beispiel verschwindet damit die komplette Gesamtprovision:
28.560 €
14.280 € davon entfallen im Beispiel auf Sie; der Käuferanteil wird separat betrachtet. Eigene Vorbereitung, Portale und weitere Verkaufskosten reduzieren Ihre mögliche Ersparnis. Ein höherer Verkaufspreis ist damit nicht zugesagt.
Sie übernehmen Käuferanfragen, Besichtigungen und Verhandlungen. Für eine erste Preisorientierung gibt es unsere kostenlose Wertermittlung. Exposé, Bilder und persönliche Vorbereitung können Sie als gesondertes Festpreis-Paket beauftragen.
Gratis-Wertermittlung startenHäufige Fragen
Provision, kurz erklärt.
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf?
Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Tragen Sie den mit dem Makler vereinbarten Satz ein. Bei angenommenen 7,14 % inklusive Umsatzsteuer und 400.000 € Verkaufspreis beträgt die Gesamtprovision 28.560 €. Bei hälftiger Teilung entfallen 14.280 € auf jede Seite. Der Beispielsatz ist keine gesetzliche Vorgabe.
Wer zahlt die Maklerprovision: Käufer oder Verkäufer?
Seit dem 23.12.2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher der Teilungsgrundsatz: Ist der Makler für beide Seiten tätig, muss die Provision hälftig geteilt werden (§ 656c BGB). Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf er höchstens 50 % der Provision auf den Käufer abwälzen (§ 656d BGB).
Kann ich die Maklerprovision verhandeln?
Ja. Die Provisionshöhe ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Makler. In gefragten Lagen mit schnell verkäuflichen Objekten sind niedrigere Sätze oft durchsetzbar. Der Maklervertrag über Wohnungen und Einfamilienhäuser braucht dabei mindestens die Textform, zum Beispiel E-Mail (§ 656a BGB).
Wie viel spare ich, wenn ich ohne Makler verkaufe?
Im Beispiel mit 400.000 € Verkaufspreis, 7,14 % Gesamtprovision und hälftiger Teilung entfällt ein Verkäuferanteil von 14.280 €. Davon sind Ihre eigenen Verkaufskosten abzuziehen, etwa für Portale oder Vorbereitung. Der Käufer spart seinen Anteil separat; ein höherer Verkaufspreis folgt daraus nicht automatisch. Sie übernehmen Käuferanfragen, Besichtigungen und Verhandlungen selbst.
Fällt auf die Maklerprovision Umsatzsteuer an?
Ja, auf die Maklerprovision fallen 19 % Umsatzsteuer an. Die üblichen Provisionssätze wie 7,14 % oder 5,95 % verstehen sich in der Regel bereits inklusive Umsatzsteuer. Genau so rechnet auch dieser Rechner.
Rechtsgrundlagen
Die Paragrafen dahinter.
Gesetzestexte im Original: § 656a BGB · § 656c BGB · § 656d BGB

Christoph Kaesler
Gründer von Immowas. Hilft Eigentümern, ihre Immobilie ohne Makler zu verkaufen: mit kostenlosen Werkzeugen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ehrlichen Zahlen statt Provisionsversprechen.
Mehr über Christoph · LinkedIn
Veröffentlicht 03.07.2026 · Geprüft 03.07.2026 · Nächste Prüfung 03.10.2026
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