Immowas · Kostenlos · Ohne Anmeldung

Spekulationssteuerin 30 Sekunden berechnen.

Rechner mit automatischer 10-Jahres-Frist-Prüfung und Eigennutzungs-Prüfung. Sie geben Ihre Zahlen ein, der Rechner zeigt Ihnen sofort, was Sie an Spekulationssteuer zahlen würden, und ob sich Warten lohnt.

Geprüft am 20.05.2026Rechtsgrundlage: § 23 EStG · BFH IX R 37/16Autor: Christoph Kaesler, Gründer Immowas

Kurz & direkt

Die Spekulationssteuer fällt an, wenn weniger als 10 Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen und keine Eigennutzung vorliegt (§ 23 EStG). Versteuert wird der Gewinn, nicht der Verkaufspreis. Formel: (Verkaufspreis − Anschaffungspreis + AfA − Verkaufskosten) × persönlicher Einkommensteuersatz (14 - 45 %). Bei 100.000 € Gewinn und 42 % Steuersatz wären das 42.000 € Spekulationssteuer.

Orientierung, keine Steuerberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Falls sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.

Villa mit Pool in Abendstimmung als Beispiel-Immobilie für die SpekulationssteuerKI-generiert
Frist

10 Jahre

Nach Ablauf ist der Gewinn in der Regel steuerfrei (§ 23 Abs. 1 EStG)

Eigennutzung kann früher befreien

Spekulationssteuer-Rechner

Ergebnis sofort. Keine Anmeldung. Keine E-Mail.

Was verkaufen Sie?

%

Laut BFH (IX R 37/16) muss die Selbstnutzung in einem durchgehenden Block stattgefunden haben: das gesamte Vorjahr ganzjährig, dazu zumindest teilweise im Verkaufsjahr (Anfang) und im Vorvorjahr (Ende). Reine Nutzung 2 Jahre am Stück ohne Bezug zum Verkaufsjahr reicht nicht. Nutzung durch kindergeldberechtigte Kinder zählt mit.

Voraussichtliche Steuer

50.400

Auf einen Spekulationsgewinn von 120.000 bei einem Steuersatz von 42 %.

So wird gerechnet

Verkaufspreis425.000
Anschaffungspreis300.000
Verkaufskosten5.000
Spekulationsgewinn120.000
× Steuersatz42 %
Spekulationssteuer50.400

Warten könnte sich lohnen

In 3 Jahren ist die 10-Jahres-Frist nach § 23 EStG abgelaufen. Ein Verkauf danach kann steuerfrei sein. Dann könnten Sie bis zu 50.400 Steuer sparen. Bitte lassen Sie das von einem Steuerberater prüfen.

Tipp: Haben Sie die Immobilie selbst bewohnt? Eigennutzung im Verkaufsjahr plus den 2 Kalenderjahren davor macht den Verkauf komplett steuerfrei. Aktiviere die Checkbox links, wenn das auf Sie zutrifft.

Keine Steuerberatung. Dieser Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der aktuellen Rechtslage (§ 23 EStG). Für eine verbindliche Beurteilung Ihres Falls (insbesondere bei vermieteten Objekten, Erbschaft, kurz vor Ablauf der 10-Jahres-Frist oder bei mehreren Immobilien) ist ein Steuerberater unverzichtbar.

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Die Steuer hängt am Verkaufspreis. Gratis-Wertermittlung, ohne E-Mail.

Wann Sie nichts zahlen

Drei Wege zum
steuerfreien Verkauf.

01

10-Jahres-Frist

Liegen mehr als zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf, entfällt die Spekulationssteuer komplett. Stichtag ist der Notarvertrag, nicht die Eintragung im Grundbuch.

02

Eigennutzung (3-Kalenderjahr-Regel)

Ein zusammenhängender Bewohnungs-Block über Verkaufsjahr, das gesamte Vorjahr und Teile des Vorvorjahres macht den Verkauf steuerfrei. Auch wenn Sie die Immobilie erst kürzlich gekauft haben. Details siehe Abschnitt unten.

03

Erbschaft

Bei geerbten Immobilien zählt das Kaufdatum des Erblassers. Hat der die 10 Jahre voll gemacht oder selbst dort gewohnt, gilt das automatisch auch für Sie als Erben.

Eigennutzung im Detail

Die 3-Kalenderjahr-Regel,
richtig verstanden.

Der häufigste Missverständnis: „Ich habe 2 Jahre selbst gewohnt, also bin ich raus.“ So einfach ist es nicht. Der Bundesfinanzhof hat 2017 (IX R 37/16) präzisiert, wie die Eigennutzung tatsächlich aussehen muss.

Wie der Bewohnungs-Block aussehen muss

Vorvorjahr

z.B. 2024

Teilweise (am Ende)

Selbst wenige Tage im Dezember reichen, solange ab da durchgehend eigengenutzt wird.

Vorjahr

z.B. 2025

Ganzjährig

Das Vorjahr muss komplett abgedeckt sein. Eine Vermietung mitten im Jahr macht die Befreiung zunichte.

Verkaufsjahr

z.B. 2026

Teilweise (am Anfang)

Auch nur wenige Tage im Januar genügen, wenn die Eigennutzung aus dem Vorjahr nahtlos weiterläuft.

Zählt: Eigene Wohnung, Eltern-Wohnung mit Schenkungsvorbehalt, Nutzung durch kindergeldberechtigte Kinder, zweitwohnsitzliche Nutzung als Ferienhaus.

Zählt nicht: Vermietung an Familienangehörige (auch verbilligt), Leerstand, gewerbliche Nutzung, Bewohnung durch nicht-kindergeldberechtigte Verwandte.

Alternative 1: Ausschließliche Eigennutzung

Haben Sie die Immobilie seit dem Kauf zu keiner Zeit vermietet oder gewerblich genutzt, sondern durchgehend selbst bewohnt, ist der Verkauf sofort steuerfrei. Egal wie kurz die Haltedauer ist. Diese einfachere Variante steht zusätzlich zur 3-Kalenderjahr-Regel zur Verfügung.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG · BFH-Urteil IX R 37/16 vom 27.06.2017.

So wird gerechnet

Die Formel,
ohne Geheimnisse.

Versteuert wird der Gewinn, nicht der Verkaufspreis. Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis minus den ursprünglichen Anschaffungskosten. Bei vermieteten Immobilien werden die geltend gemachten Abschreibungen (AfA) wieder zugerechnet, weil sie den steuerlichen Vorteil während der Vermietung bereits abgegolten haben.

Verkaufskosten wie Notar, Energieausweis, Inserate und gegebenenfalls Ihre anteilige Maklerprovision mindern den steuerlichen Gewinn. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wird Ihr persönlicher Einkommensteuersatz angewendet.

Beispiel: vermietete Eigentumswohnung nach 8 Jahren

Verkaufspreis
425.000 €
Anschaffungspreis
300.000 €
+Geltend gemachte AfA (8 × 6.000 €)
48.000 €
Verkaufskosten (Notar, Energieausweis, Inserate)
5.000 €
=Spekulationsgewinn
168.000 €
× Persönlicher Steuersatz (42 %)
70.560 €

In diesem Beispiel würde das Warten auf den Ablauf der 10-Jahres-Frist eine Ersparnis von 70.560 Euro bedeuten.

Berechnungs-Formel

Verkaufspreis
Anschaffungspreis
+geltend gemachte AfA
Verkaufskosten
=Spekulationsgewinn

Spekulationsgewinn × Steuersatz =

Spekulationssteuer

Legal sparen

Spekulationssteuer reduzieren
drei realistische Hebel.

Verkauf strecken

Mit dem Käufer eine Ratenzahlung vereinbaren. Der Veräußerungsgewinn verteilt sich über mehrere Jahre, was den Steuersatz in der Spitze reduzieren kann.

Sinnvoll bei großem Gewinn

Schenkung statt Verkauf

Eine Schenkung an Ehepartner oder Kinder ist spekulationssteuerfrei. Stattdessen greift die Schenkungssteuer, mit Freibeträgen von 500.000 € (Ehepartner) bzw. 400.000 € (Kinder).

Familieninterner Transfer

Verkaufskosten dokumentieren

Jede Rechnung sammeln: Notar, Energieausweis, Inserate, Anwalts- und Beratungskosten. Alles, was direkt mit dem Verkauf zu tun hat, mindert den Gewinn.

Direkt umsetzbar

Wichtig: Dieser Rechner liefert eine Orientierung, keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen, vermieteten Immobilien oder besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, gewerblicher Handel) lassen Sie Sie vor dem Verkauf von einem Steuerberater prüfen.

Achtung: Drei-Objekt-Grenze

Mehr als drei Verkäufe in fünf Jahren? Dann wird es kompliziert.

Verkaufen Sie als Privatperson mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren, stuft das Finanzamt Sie als gewerblichen Grundstückshändler ein. Folge: Auf den Gewinn werden zusätzlich Gewerbe- und Umsatzsteuer fällig. Die 10-Jahres-Frist und die Eigennutzungs-Ausnahme greifen dann nicht mehr. Bei mehreren Eigentumswohnungen aus einem Mehrfamilienhaus kann diese Grenze schnell überschritten sein.

Wann zum Profi

Dieser Rechner ist
kein Steuerberater.

Wir machen die Mathematik. Die rechtliche Beurteilung Ihres konkreten Falls bleibt bei einem Menschen mit Zulassung. Spekulationssteuer-Fragen können schnell vierstellig oder fünfstellig werden. Ein paar hundert Euro Steuerberater-Honorar sind hier fast immer gut investiert.

Wen brauchen Sie?

  • Steuerberater: für Berechnung, Steuererklärung, Optimierung. Erster Ansprechpartner für die meisten Fälle.
  • Fachanwalt für Steuerrecht: bei Streit mit dem Finanzamt, Bescheid-Einspruch, finanzgerichtlichen Verfahren.
  • Notar: für die Vertragsgestaltung beim Verkauf (Pflicht). Welche Unterlagen er konkret braucht, steht in unserem Ratgeber.

Sieben Situationen, in denen Sie nicht selbst rechnen sollten

Vermietete Immobilie innerhalb der 10-Jahres-Frist

AfA-Berechnung, Sonderabschreibungen, etwaige Werbungskosten: hier verlieren Sie leicht mehrere tausend Euro durch falsche Ansätze.

Verkauf kurz vor Ablauf der 10-Jahres-Frist

Tagesgenau wird gerechnet, nicht Jahresweise. Ein Tag zu früh kostet die volle Steuer. Hier ist Präzision Pflicht.

Mehr als drei Immobilien-Verkäufe in fünf Jahren

Gewerblicher Grundstückshandel droht. Komplett andere Steuerlogik mit Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Vorher klären.

Geerbte oder geschenkte Immobilie

Eintrittsregel, Erbschaftsteuer, Bewertung zum Stichtag. Beide Steuerarten greifen ineinander.

Eigennutzung mit Lücken (Vermietung dazwischen)

Die 3-Kalenderjahr-Regel ist strenger als oft angenommen. Im Zweifel BFH-Rechtsprechung prüfen lassen.

Spekulationsgewinn über 50.000 Euro

Ab dieser Größenordnung lohnt sich Steuerberatung praktisch immer. Honorar ist Bruchteil der möglichen Optimierung.

Verkauf mit Verlust und anderen Geschäften

Verlustverrechnung nur mit anderen § 23-Geschäften. Timing kann tausende Euro sparen oder kosten.

Faustregel: Wenn der Rechner oben mehr als 5.000 Euro Steuer anzeigt, lohnt sich ein Erstgespräch beim Steuerberater immer. Honorar liegt meist zwischen 150 und 400 Euro, die Steuer-Ersparnis kann ein Vielfaches sein.

Häufige Fragen

Was Verkäufer
zur Steuer fragen.

Wie wird die Spekulationssteuer beim Hausverkauf berechnet?

Die Spekulationssteuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf erhoben, nicht auf den Verkaufspreis. Formel: Verkaufspreis minus Anschaffungspreis plus geltend gemachte AfA minus Verkaufskosten ergibt den Spekulationsgewinn. Dieser wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (14 bis 45 Prozent) multipliziert.

Wann ist der Hausverkauf steuerfrei?

Steuerfrei ist der Verkauf in drei Fällen: erstens, wenn die 10-Jahres-Frist seit dem notariellen Kaufvertrag abgelaufen ist; zweitens, wenn Sie die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt haben (Alternative 1); drittens, wenn Sie sie in einem zusammenhängenden Bewohnungs-Block über Verkaufsjahr, das gesamte Vorjahr und Teile des Vorvorjahres selbst bewohnt haben (Alternative 2, BFH IX R 37/16). Bei unbebauten Grundstücken gilt die Eigennutzungs-Ausnahme nicht.

Reicht es, wenn ich zwei Jahre lang selbst in der Immobilie gewohnt habe?

Nein, das ist ein häufiges Missverständnis. Laut BFH-Urteil IX R 37/16 vom 27.06.2017 muss die Eigennutzung in einem zusammenhängenden Block stattgefunden haben, der das Verkaufsjahr, das gesamte Vorjahr und Teile des Vorvorjahres umfasst. Das Vorjahr muss ganzjährig abgedeckt sein, Verkaufsjahr und Vorvorjahr nur teilweise (am Anfang bzw. Ende). Zwei Jahre Eigennutzung mitten in der Haltedauer ohne Bezug zum Verkaufsjahr reichen nicht.

Was sind AfA-Beträge und warum werden sie hinzugerechnet?

AfA (Absetzung für Abnutzung) ist die jährliche Abschreibung bei vermieteten Immobilien. Sie wurde während der Vermietung steuermindernd geltend gemacht. Beim Verkauf wird sie dem Gewinn hinzugerechnet, da der ursprüngliche Wertverlust nun durch den Verkaufspreis ausgeglichen wird.

Welcher Steuersatz gilt bei der Spekulationssteuer?

Der Spekulationsgewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. In Deutschland liegt dieser zwischen 14 Prozent (Einstiegssteuersatz) und 42 Prozent (Spitzensteuersatz), bei sehr hohen Einkommen bei 45 Prozent (Reichensteuer).

Lohnt es sich, mit dem Verkauf zu warten?

Wenn Sie kurz vor Ablauf der 10-Jahres-Frist stehen, kann sich Warten massiv lohnen. Bei einem Gewinn von 50.000 Euro und einem Steuersatz von 42 Prozent wären das 21.000 Euro Ersparnis durch ein bis zwei Jahre Geduld. Der Rechner oben zeigt Ihnen konkret, was Warten in Ihrem Fall bringt.

Wie behandle ich Verluste beim Hausverkauf?

Verluste beim Immobilienverkauf können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Kalenderjahr verrechnet werden, etwa dem Verkauf einer weiteren Immobilie. Eine Verrechnung mit normalem Einkommen aus Arbeit ist nicht möglich.

Gilt die Spekulationssteuer auch bei geerbten Immobilien?

Bei geerbten Immobilien zählt das ursprüngliche Kaufdatum des Erblassers für die 10-Jahres-Frist. Hat der Erblasser die Immobilie länger als 10 Jahre besessen oder selbst bewohnt, ist der Verkauf für Sie als Erben steuerfrei. Erbschaftsteuer kann separat anfallen, hat aber mit der Spekulationssteuer nichts zu tun.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer bei 100.000 Euro Gewinn?

Bei 100.000 Euro Spekulationsgewinn hängt die Steuer vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Bei 25 Prozent sind das 25.000 Euro, bei 30 Prozent 30.000 Euro, bei 35 Prozent 35.000 Euro, beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent 42.000 Euro und bei der Reichensteuer von 45 Prozent 45.000 Euro. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Was mindert die Spekulationssteuer?

Drei Hebel mindern den steuerpflichtigen Gewinn: erstens Verkaufskosten dokumentieren (Notar, Energieausweis, Inserate, Anwalts- und Maklerkosten); zweitens substanzerhöhende Modernisierungen nachweisen, da sie die Anschaffungskosten erhöhen; drittens Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Kalenderjahr verrechnen. Echte Steuerersparnis kommt aber meist erst über die 10-Jahres-Frist oder die Eigennutzungs-Ausnahme.

Rechtsgrundlagen

Die Paragraphen,
auf einen Blick.

Bei konkreten Fällen lohnt der direkte Blick in die Primärquellen. Alle hier referenzierten Gesetze sind frei zugänglich.

Thema

Rechtsgrundlage

Was sie regelt

Spekulationsfrist Immobilien

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

10-Jahres-Frist zwischen Kauf und Verkauf

Eigennutzungs-Ausnahme

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG

Sofortige Steuerfreiheit bei durchgehender Eigennutzung

3-Kalenderjahr-Regel

BFH IX R 37/16 (Urteil vom 27.06.2017)

Auslegung der Eigennutzung im Verkaufsjahr plus Vorjahre

AfA-Hinzurechnung

§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG

Abschreibungen werden beim Verkauf dem Gewinn zugerechnet

Persönlicher Steuersatz

§ 32a EStG

14 - 45 Prozent Einkommensteuer plus Soli, ggf. Kirchensteuer

Drei-Objekt-Grenze

BMF-Schreiben 26.03.2004

Gewerblicher Grundstückshandel ab 4 Objekten in 5 Jahren

Primärquellen frei zugänglich unter gesetze-im-internet.de und bundesfinanzhof.de.

Über den Autor

Christoph Kaesler, Gründer von Immowas

Christoph Kaesler

Gründer · Immowas

Christoph ist Gründer von Immowas. Als Serienunternehmer hat er in fünf Ländern gelebt und gebaut und kennt den Immobilienmarkt aus Verkäufer-, Käufer- und Plattform-Sicht. Mit Immowas will er Verkäufern die Werkzeuge geben, die früher nur Maklern vorbehalten waren.

Mehr über ChristophLinkedInVeröffentlicht 20.05.2026 · Geprüft 20.05.2026 · Nächste Prüfung 20.08.2026

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