Unterlagen Hausverkauf 2026:Ihre komplette Checkliste.
Wir nennen sie die Immowas 8er-Mappe: acht Kerndokumente, die jeder Hausverkäufer in Deutschland parat haben muss. Bei Eigentumswohnungen kommen WEG-Unterlagen dazu, bei vermieteten Objekten Mietverträge. Wer den Energieausweis nicht vorlegt, riskiert Bußgelder bis 10.000 €.
Christoph Kaesler, Gründer Immowas
Aktualisiert: 20.05.2026 · Lesezeit 10 Minuten
KI-generiertAuf dieser Seite
- 01Was ist die Unterlagen-Checkliste?
- 02Alle Dokumente mit Quelle, Kosten, Zeit
- 03Was die wichtigsten Dokumente leisten
- 04Energieausweis: Verbrauch oder Bedarf?
- 05Bebauungsplan
- 06WEG-Unterlagen bei Eigentumswohnung
- 07Mietverträge und Betriebskosten
- 08Wo Verzögerungen entstehen
- 09Versteckte Mängel offenlegen
- 10Unterlagen für den Notar
- 11Unterlagen selbst beschaffen
- 12Dokumentenmappe für Käufer
- 13Rechtsgrundlagen
- 14Häufige Fragen
Was ist die Unterlagen-Checkliste beim Hausverkauf?
Beim Hausverkauf muss der Verkäufer dem Käufer eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Diese Unterlagen belegen den rechtlichen Status, den baulichen Zustand und den Energieverbrauch der Immobilie. Fehlen sie, verzögern sich Finanzierung, Kaufvertragsentwurf und Beurkundung in der Praxis häufig: Käufer bekommen kein vollständiges Bild, Banken sagen die Finanzierung nicht zu, und Notare warten mit dem Vertragsentwurf, bis die Lage klar ist.
Manche Dokumente sind gesetzlich verpflichtend, andere praktisch notwendig, wieder andere stärken nur Ihre Verhandlungsposition. Die folgende Checkliste sortiert alle Dokumente nach Wichtigkeit, Quelle, Kosten und Vorlaufzeit. So wissen Sie genau, was wann zu tun ist.
Gesetzlich verpflichtend
Diese Pflichten kennen Sie am besten vorher
§ 80 GEG
Energieausweis bei Besichtigung
Sie müssen Kaufinteressenten spätestens bei der ersten Besichtigung einen gültigen Energieausweis zeigen. Verstöße: bis 10.000 € Bußgeld (§ 108 Abs. 2 GEG).
§ 87 GEG
Pflichtangaben in Anzeigen
Energiebedarf oder Energieverbrauch, Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse müssen schon im Inserat stehen. Auch hier drohen Bußgelder bei Fehlangaben.
Alle weiteren Dokumente sind nicht per Gesetz vorgeschrieben, aber praktisch erforderlich. Notare und Banken verlangen sie regelmäßig.
Acht Dokumente. Ein System. Kein Chaos.
Die meisten Verkäufer scheitern nicht an der Komplexität, sondern am ungeordneten Sammeln. Wir haben die acht Kerndokumente in eine feste Reihenfolge gebracht. So wissen Sie jederzeit, was als nächstes dran ist.
Grundbuchauszug
Flurkarte
Baulastenverzeichnis
Baugenehmigung
Wohnflächenberechnung
Grundriss (2D)
Energieausweis
Modernisierungs-Nachweise
Bei Eigentumswohnungen kommt die WEG-Mappe dazu (4 Dokumente, siehe unten). Bei vermieteten Objekten die Renditen-Mappe (Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungs-Übersicht).
Die 8er-Mappe im Detail
Alle Dokumente
mit Quelle, Kosten, Zeit.
Planen Sie je nach Bestellweg 2 bis 8 Wochen ein, online geht vieles schneller. Die Kosten sind Richtwerte und variieren je nach Bundesland, Gemeinde und Aufwand.
| Dokument | Quelle | Kosten | Vorlaufzeit |
|---|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht (in BW: Gemeinde) | ca. 10–20 € | 1 Tag–2 Wochen |
| Flurkarte / Lageplan | Katasteramt | ca. 15–30 € | 3 Tage–2 Wochen |
| Baulastenverzeichnis | Bauamt | ca. 15–50 € | 1–3 Wochen |
| Baugenehmigung + Baubeschreibung | Bauarchiv / Bauamt | ca. 30–100 € | 2–8 Wochen |
| Wohnflächenberechnung | Architekt / Sachverständiger | ca. 100–400 € | 1–3 Wochen |
| Grundriss (2D) | aus der Bauakte oder neu | ca. 0–500 € | sofort–2 Wochen |
| Energieausweis (Verbrauch) | zertifizierter Aussteller | ca. 25–100 € | 24 h–3 Tage |
| Energieausweis (Bedarf) | zertifizierter Aussteller | ca. 300–800 € | 1–3 Wochen |
| Modernisierungsnachweise | eigene Unterlagen / Handwerker | 0 € | sofort |
Alle Werte sind Richtwerte (Stand 05/2026). Die Zeit-Spannen zeigen Online-Express (untere Grenze) bis Standard-Post (obere Grenze). Die Bauakte ist der größte Engpass: Termine im Bauarchiv sind oft Wochen voraus gebucht. Ein Makler ist hier objektiv nicht schneller als Sie.
Worst-Case-Bandbreiten: Bedarfsausweis bei Energieberater mit Vor-Ort-Termin bis 800 €. Grundriss-Neuerstellung mit Architekt bis 500 €. In Berlin/Brandenburg und Bayern werden Baulasten ins Grundbuch eingetragen (kein separates Verzeichnis).
Bevor Sie in Unterlagen investieren
Prüfen Sie in 3 Minuten, was Ihre Immobilie aktuell wert ist.
Was die wichtigsten Dokumente leisten
Grundbuchauszug
Ihr Eigentumsnachweis. Listet alle Belastungen auf: Grundschulden, Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch. Käufer und Notar verlangen einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist. Bestellung beim Amtsgericht (in BW: bei der Gemeinde).
Flurkarte & Baulastenverzeichnis
Flurkarte zeigt die genaue Lage und Vermessung. Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen wie Abstandsflächen, Geh- oder Leitungsrechte. Das Baulastenverzeichnis wird oft vergessen, kann aber kaufentscheidend sein.
Bauakte
Liegt im Bauarchiv Ihrer Gemeinde. Enthält ursprüngliche Baugenehmigung, Baubeschreibung und nachträglich genehmigte Anbauten. Achtung: Bei älteren Häusern fehlen oft Genehmigungen für Wintergärten, Carports oder Dachausbauten. Solche Schwarzbauten können den Verkauf platzen lassen.
Wohnflächenberechnung
Folgt der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und kann von der Bruttogrundfläche aus den Bauplänen abweichen. Bei Streit ist die Wohnfläche entscheidend für den Preis pro Quadratmeter. Im Zweifel von Architekt oder Sachverständigem neu erstellen lassen.
Energieausweis: Verbrauch oder Bedarf?
Es gibt zwei Varianten. Beide sind zehn Jahre gültig. Sie brauchen nur eine.
Verbrauchsausweis
Basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchswerten der letzten drei Jahre. Günstig und in den meisten Fällen ausreichend.
Bedarfsausweis
Wird auf Basis einer technischen Analyse erstellt. Genauer, aber deutlich teurer. Bei Häusern mit Bauantrag vor 1.11.1977 ohne energetische Sanierung verpflichtend.
Den Energieausweis stellen Sie als Eigentümer selbst bereit, er ist beim Verkauf gesetzlich Pflicht (§ 80 GEG).
KI-generiertSonderfall Eigentumswohnung
WEG-Unterlagen: was zusätzlich nötig ist
Bei einer Eigentumswohnung kommen Unterlagen rund um die Wohnungseigentümer- gemeinschaft dazu. Käufer und ihre Banken lesen diese Protokolle sehr genau: geplante Großmaßnahmen wie Dachsanierung oder Fassadendämmung können den Kaufpreis um zehntausende Euro drücken, wenn die Rücklage nicht ausreicht.
| Dokument | Quelle | Wofür |
|---|---|---|
| Teilungserklärung | meist Teil des Grundbuchauszugs | regelt Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum |
| Protokolle der Eigentümerversammlung (letzte 3 Jahre) | Hausverwaltung | zeigen Beschlüsse, geplante Sanierungen, Stimmung |
| Nachweis Instandhaltungsrücklage | Hausverwaltung | wie viel Geld ist für künftige Maßnahmen da |
| Hausgeldabrechnung (letzte 2 Jahre) | Hausverwaltung | laufende Betriebskosten für den Käufer |
Sonderfall vermietete Immobilie
Mietverträge und Betriebskosten
Bei Kapitalanlegern entscheidet die Rendite, nicht das Bauchgefühl. Sie brauchen:
Kopien aller aktuellen Mietverträge
Aufstellung der Mieteinnahmen der letzten 12 bis 24 Monate
Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei Jahre
Übersicht über Mieterhöhungen, Kündigungsfristen und Sonderregelungen
Wichtig: Wenn der Käufer Eigenbedarf anmelden will, sind die Kündigungsfristen kaufrelevant. Eine bereits langlaufende Festmietzeit kann den Preis drücken oder den Verkauf scheitern lassen.
Optionales Dokument
Bebauungsplan: nicht immer Pflicht, aber oft entscheidend
Der Bebauungsplan (B-Plan) gehört nicht zur Standard-8er-Mappe. Er liegt bei der Gemeinde und kostet meist nur eine geringe Gebühr (10 bis 30 €). In den meisten Standard-Verkäufen brauchen Sie ihn nicht aktiv vorlegen. In drei Situationen wird er aber zum kaufentscheidenden Dokument:
Anbau-Potenzial
Käufer mit Erweiterungsplänen (Wintergarten, Carport, Aufstockung) wollen vorab wissen, was der B-Plan zulässt. Ein verfügbarer B-Plan stärkt die Verhandlungsposition.
Grundstücks-Teilung
Wer ein großes Grundstück hat, das sich theoretisch teilen ließe, sollte das im B-Plan checken. Teilbar = höherer Wert. Nicht teilbar = realistischere Preiserwartung.
Neubau-Areal in der Nähe
Plant die Gemeinde im Umfeld größere Neubauten, kann das den Wert Ihrer Immobilie heben oder senken. Im B-Plan stehen die festgesetzten Nutzungen für die Nachbarschaft.
Praxis-Tipp: Bestellen Sie den B-Plan-Auszug zumindest informell vorab. Wenn ein Käufer fragt und Sie ihn parat haben, wirken Sie vorbereitet und seriös. Bei der Gemeinde meist innerhalb einer Woche verfügbar.
Drei typische Szenarien
Wo Ihre Verzögerungen
wirklich entstehen.
Die 8er-Mappe ist immer dieselbe, aber die Reihenfolge der Beschaffung hängt vom Objekt ab. Drei Szenarien aus der Praxis zeigen, wo Sie anfangen.
Szenario 01
Altbau Baujahr vor 1980
Beispiel: Haus von 1972, einmal saniert in 2008.
Starten Sie zuerst mit
Energieausweis, Bauakte, Modernisierungs-Nachweise
Bei alten Häusern entstehen die meisten Verzögerungen bei der Bauakte (oft Wochen Wartezeit). Außerdem ist potenziell ein Bedarfsausweis (nicht Verbrauch) nötig, wenn keine Sanierung nachgewiesen ist (§ 80 Abs. 4 GEG).
Szenario 02
Eigentumswohnung in WEG
Beispiel: 80 m² Wohnung in einem MFH von 1995 mit aktiver Eigentümergemeinschaft.
Starten Sie zuerst mit
Hausverwaltung anschreiben, Protokolle der letzten 3 Jahre anfordern
Die Hausverwaltung ist der häufigste Engpass. Manche brauchen 2 bis 4 Wochen für die Aufbereitung der WEG-Unterlagen. Starten Sie hier zuerst, alles andere parallel.
Szenario 03
Vermietete Immobilie
Beispiel: 2 vermietete Wohnungen, beide seit über 5 Jahren im Bestand.
Starten Sie zuerst mit
Mietverträge, AfA-Aufstellung, Betriebskostenabrechnungen
Käufer rechnen Brutto-Rendite. Ohne saubere Mieteinnahmen-Aufstellung wirkt das Objekt unprofessionell. Spekulationssteuer separat klären (siehe unser Rechner).
Versteckte Mängel
Was Sie offenlegen müssen
Sie sind gesetzlich verpflichtet, dem Käufer alle bekannten Mängel zu offenbaren, die er nicht selbst erkennen kann (§§ 434, 437, 442 BGB). Ein verschwiegener Mangel kann zur arglistigen Täuschung werden. Der Käufer kann den Kaufvertrag rückabwickeln oder Schadenersatz fordern, oft Jahre später.
Feuchtigkeit im Keller
Auch wenn aktuell trocken: Wasserränder, Salzausblühungen oder Geruchsspuren müssen offengelegt werden.
Asbest
In alten Eternit-Platten, Boden- oder Wandbelägen häufig versteckt. Pflicht zur Offenlegung.
Holzschutzmittel
PCP, Lindan und ähnliche Mittel in tragenden Balken sind gesundheitsrelevant.
Schimmel
Auch nach Sanierung: jeder bekannte Schimmelfall gehört in das Verkäuferprotokoll.
Schwarzbau
Nicht genehmigte An- und Umbauten sind ein klassischer Fall der arglistigen Täuschung, wenn verschwiegen.
Streitigkeiten
Mit Nachbarn oder der WEG. Laufende Rechtsverfahren beeinflussen den Wert direkt.
Faustregel: Wenn Sie Geld in eine Reparatur gesteckt haben, gehört das in Ihre Akte und in das Verkäuferprotokoll. Lieber zu viel offenlegen als zu wenig.
Welche Unterlagen braucht der Notar konkret?
Der Notartermin ist die rechtliche Zielgerade. Bei Verbrauchergeschäften soll der Vertragsentwurf dem Käufer in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung gestellt werden (§ 17 Abs. 2a BeurkG).
- 01
Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
- 02
Personalausweise beider Vertragsparteien
- 03
Belege zur Löschung bestehender Grundschulden (falls vorhanden)
- 04
Energieausweis (zur Übergabe an den Käufer)
- 05
Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
- 06
WEG-Verwalterzustimmung (falls in der Teilungserklärung vorgesehen)
KI-generiertSelbst-Beschaffung
So bekommen Sie alle Unterlagen,
auch ohne Makler.
Die Beschaffung der Dokumente ist Verwaltungsarbeit, kein Maklerwissen. Bei einem Hauspreis von 425.000 Euro zahlen Sie bei einem Makler schnell 15.173 Euro auf Ihrer Seite. Mehr dazu im Maklerprovisions-Ratgeber.
Grundbuchauszug bestellen
Online beim Amtsgericht beantragen (in einigen Bundesländern per Mail).
Flurkarte & Baulastenverzeichnis
Beim Katasteramt beziehungsweise Bauamt anfordern.
Bauakte einsehen
Bei Ihrer Gemeinde einsehen oder Kopien anfordern.
Energieausweis bestellen
Über einen zertifizierten Online-Anbieter beantragen.
Wohnflächenberechnung
Bei Bedarf von einem Architekten erstellen lassen.
WEG-Unterlagen
Bei der Hausverwaltung anfordern (Eigentumswohnung).
Sanierungsbelege sortieren
Aus eigenen Ordnern chronologisch zusammenstellen.
Mit dem Immowas-Toolkit erledigen Sie die Beschaffung selbst und ergänzen sie um die professionelle Aufbereitung: Energieausweis online, 3D-Grundriss aus Ihren Maßen, Exposé mit allen Pflichtangaben. Alle Werkzeuge ansehen.
IR-Methode
Die Dokumentenmappe für Käufer:
Reihenfolge, Dateinamen, Übergabe-Phasen.
Profis übergeben nicht alle Dokumente auf einmal. Sie geben das Richtige im richtigen Moment. Das schützt sensible Daten und steuert die Kaufentscheidung. So bauen Sie die Mappe auf.
Datei-Naming-Konvention
Format:
NN_Dokumentname_AAAA-MM-TT.pdfNN = laufende Nummer (01-08), zweistellig. AAAA-MM-TT = Datum der Ausstellung oder der Aktualisierung, nicht des Downloads.
Beispiele:
01_Grundbuchauszug_2026-05-12.pdf
02_Flurkarte_2026-05-15.pdf
03_Baulastenverzeichnis_2026-04-30.pdf
04_Baugenehmigung_1985-08-12.pdf
05_Wohnflaechenberechnung_2026-05-18.pdf
06_Grundriss_EG_2026-05-10.pdf
07_Energieausweis_2024-09-01.pdf
08_Modernisierung_Heizung_2022-03.pdf
Warum so akribisch? Käufer und ihre Banken bekommen die Mappe meist digital. Ein chronologischer, klar benannter Ordner signalisiert Professionalität und beschleunigt die Kreditzusage. Ein Wust aus „IMG_2034.jpg“ und „scan001.pdf“ tut das nicht.
Was Sie wann herausgeben
Inserat
Sichtbarkeit: Öffentlich
Übergabe: Pflichtangaben aus dem Energieausweis (Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse) und ein attraktiver Grundriss (anonymisiert, ohne Adresse).
Warum: Mehr nicht. Persönliche Daten gehören nicht in das öffentliche Inserat.
Erste Besichtigung
Sichtbarkeit: Auf Anfrage
Übergabe: Vollständiger Energieausweis (Pflicht nach § 80 GEG), Grundriss in voller Auflösung, Lageplan, kurze Übersicht der Modernisierungen.
Warum: Genug, damit Interessenten ein realistisches Bild bekommen. Noch nichts Rechtssensibles.
Ernsthafter Interessent
Sichtbarkeit: Nach Selbstauskunft
Übergabe: Bauakte (Auszug), Wohnflächenberechnung, Modernisierungs-Nachweise im Detail, ggf. Bebauungsplan.
Warum: Wer ernsthaft prüft, bekommt die Details. Vorab gerne eine kurze Käufer-Selbstauskunft (Bonität, Finanzierung) einfordern.
Vor Notartermin
Sichtbarkeit: Vertraulich
Übergabe: Aktueller Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt), Baulastenverzeichnis, bei WEG die Teilungserklärung und Protokolle.
Warum: Diese Dokumente kann der Notar für den Vertragsentwurf brauchen. Käufer-Bank prüft die Beleihbarkeit anhand davon.
Notartermin
Sichtbarkeit: Vollständig
Übergabe: Alle 8 Dokumente + ggf. WEG-Mappe + Mieterunterlagen. Personalausweise beider Parteien. Belege zur Löschung bestehender Grundschulden.
Warum: Der finale Stand. Notar prüft, beurkundet, organisiert die Grundbuch-Eintragung.
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Rechtsgrundlagen
Die Gesetze
auf einen Blick.
Diese Gesetze und Paragraphen sind beim Hausverkauf relevant. Bei konkreten Fällen lohnt der Blick auf die Originalquelle bei gesetze-im-internet.de.
| Thema | Rechtsgrundlage | Was sie regelt |
|---|---|---|
| Energieausweis-Pflicht | § 80 GEG | Pflicht zur Vorlage bei Besichtigung und Verkauf |
| Pflichtangaben in Anzeigen | § 87 GEG | Energiekennwerte, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse |
| Bußgelder Energieausweis | § 108 Abs. 2 GEG | bis zu 10.000 Euro pro Verstoß |
| Beurkundungspflicht | § 311b BGB | Immobilien-Kaufverträge müssen notariell beurkundet werden |
| 2-Wochen-Frist Notartermin | § 17 Abs. 2a BeurkG | Vertragsentwurf an Verbraucher mind. 14 Tage vor Beurkundung |
| Verkäufer-Pflichten / Mängel | §§ 434, 437, 442 BGB | Sachmangel-Haftung, Offenbarungspflicht |
| Wohnflächenberechnung | Wohnflächenverordnung (WoFlV) | bundeseinheitliche Berechnungsmethode |
| Bedarfsausweis-Pflicht | § 80 Abs. 4 GEG | bei Gebäuden mit Bauantrag vor 1.11.1977 ohne energetische Sanierung |
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen praktischen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Notar oder Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Was Verkäufer zu den
Unterlagen fragen.
Wir antworten ehrlich, auch wenn die Antwort lautet: „Das machen wir nicht."
Welche Unterlagen benötigt der Notar beim Hausverkauf?
Der Notar braucht einen aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate), Personalausweise beider Parteien, Belege zur Löschung bestehender Grundschulden, den Energieausweis und bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung sowie gegebenenfalls die WEG-Verwalterzustimmung.
Welche Unterlagen muss der Hausverkäufer vorlegen?
Verpflichtend ist nur der Energieausweis (§ 80 GEG). Faktisch zwingend sind außerdem Grundbuchauszug, Flurkarte, Baugenehmigung mit Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung und Grundriss. Bei Eigentumswohnungen kommen WEG-Unterlagen dazu, bei vermieteten Objekten Mietverträge und Betriebskosten.
Was ist der teuerste Fehler beim Hausverkauf?
Ein falsch angesetzter Verkaufspreis. Wenn der Preis zu hoch startet, bleibt die Immobilie lange auf dem Markt. Spätere Preissenkungen wirken abschreckend. Bei einem Haus für 425.000 Euro können Bewertungsfehler Verluste von 20.000 bis 60.000 Euro bedeuten. Deshalb beginnt jeder Verkauf bei einer realistischen Wertermittlung.
Was zählt zu versteckten Mängeln beim Hausverkauf?
Versteckte Mängel sind Schäden oder Probleme, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung nicht erkennen kann und die Sie als Verkäufer kennen. Dazu gehören Feuchtigkeit, Asbest, Schimmel, nicht genehmigte Anbauten und laufende Streitigkeiten. Wer sie verschweigt, riskiert eine Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung nach §§ 434, 442 BGB.
Wie lange dauert es, alle Unterlagen für den Hausverkauf zu beschaffen?
Planen Sie drei bis sechs Wochen ein. Grundbuchauszug, Flurkarte und Baulastenverzeichnis bekommen Sie in ein bis zwei Wochen. Die Bauakte kann bei alten Häusern bis zu sechs Wochen dauern. Den Energieausweis können Sie online in wenigen Tagen ausstellen lassen. WEG-Unterlagen bekommen Sie bei der Hausverwaltung, oft innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Was kostet die Beschaffung aller Unterlagen?
Insgesamt etwa 200 bis 800 Euro, je nach Bundesland und Aufwand. Die teuersten Einzelposten sind der Bedarfsausweis (bis 500 Euro) und die externe Wohnflächenberechnung (bis 400 Euro). Wer einen Verbrauchsausweis nutzt und keinen Architekten braucht, kommt mit etwa 100 bis 200 Euro aus.
Brauche ich den Energieausweis schon im Inserat?
Ja. Schon im Inserat müssen Sie Energiebedarf oder Energieverbrauch, Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse angeben (§ 87 GEG). Fehlende Angaben können mit Bußgeld geahndet werden. Bestellen Sie den Energieausweis also vor der ersten Anzeige.
Was passiert, wenn ich den Energieausweis nicht vorlege?
Es können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro drohen (§ 108 Abs. 2 GEG). Außerdem verzögert das den Verkauf: Banken finanzieren ohne Energieausweis in der Regel nicht. Spätestens beim Notartermin sollte der Energieausweis dem Käufer in Kopie übergeben werden.

Geschrieben von
Christoph Kaesler, Gründer Immowas
Serienunternehmer, in fünf Ländern gelebt und gebaut. Kennt den Immobilienmarkt aus Verkäufer-, Käufer- und Plattform-Sicht. Mit Immowas will er Verkäufern die Werkzeuge geben, die früher nur Maklern vorbehalten waren. Mehr über uns · LinkedIn
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