Notarkostenberechnen.
Was kosten Notar und Grundbuch bei Ihrem Verkauf, und welcher Teil davon betrifft Sie als Verkäufer überhaupt? Geben Sie den Kaufpreis ein und sehen Sie sofort alle Positionen nach GNotKG, inklusive Grundschuld und Löschung.
Kurz & direkt
Notar- und Grundbuchkosten liegen in der Regel bei rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises, wenn der Käufer finanziert. Sie sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und nicht verhandelbar. Die gute Nachricht für Sie als Verkäufer: Diese Kosten trägt üblicherweise der Käufer. Auf Sie entfällt meist nur die Löschung Ihrer alten Grundschuld.
Dieser Rechner bietet Orientierung, keine Rechtsberatung. Die verbindliche Kostenrechnung erstellt der Notar.
KI-generiert1,5 – 2 %
des Kaufpreises für Notar und Grundbuch (GNotKG)
Notarkosten-Rechner
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Gut zu wissen als Verkäufer: Die Notar- und Grundbuchkosten des Kaufvertrags trägt üblicherweise der Käufer. Auf Sie entfallen meist nur die Kosten für die Löschung Ihrer alten Grundschuld.
Notar- & Grundbuchkosten gesamt
Das sind rund 1 % des Kaufpreises. Dazu kommen Auslagen und Abrufgebühren, meist 50–150 €.
Davon Ihr Anteil als Verkäufer
0 €
Ohne zu löschende Grundschuld trägt üblicherweise der Käufer sämtliche Notar- und Grundbuchkosten des Kaufvertrags.
So wird gerechnet
Notar (zzgl. 19 % USt)
Grundbuch (keine USt)
Keine Rechtsberatung. Berechnung nach GNotKG, Tabelle B (§ 34 Abs. 3 GNotKG). Vollzugs- und Betreuungsgebühr fallen je nach Umfang des Einzelfalls an; hinzu kommen Auslagen (Post, Kopien, Grundbuchabrufe). Die verbindliche Kostenrechnung erstellt der Notar.
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Nach GNotKG, bundesweit einheitlich
Woraus die Kosten bestehen.
Notargebühren
Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-Gebühr, KV 21100), dazu meist Vollzugs- (0,5, KV 22110) und Betreuungsgebühr (0,5, KV 22200), je nach Umfang des Einzelfalls. Auf alle Notargebühren kommen 19 % Umsatzsteuer.
Grundbuchgebühren
Auflassungsvormerkung (0,5, KV 14150) sichert den Käufer ab, die Eigentumsumschreibung (1,0, KV 14110) macht ihn zum Eigentümer. Finanziert er, kommt die Eintragung seiner Grundschuld dazu (1,0, KV 14121). Keine Umsatzsteuer.
Ihr Teil: die Löschung
Ist Ihre Immobilie noch mit einer Grundschuld belastet, wird sie beim Verkauf in der Regel gelöscht: Notar 0,5 plus Grundbuch 0,5 aus dem Nennbetrag. Das ist üblicherweise der einzige Posten, den Sie als Verkäufer tragen.
Beispielrechnung
400.000 €-Haus, ohne Finanzierung.
Die Positionen im Detail
- Beurkundung Kaufvertrag (2,0)
- +1.570,00 €
- Vollzugsgebühr (0,5)
- +392,50 €
- Betreuungsgebühr (0,5)
- +392,50 €
- 19 % USt auf Notargebühren
- +447,45 €
- Auflassungsvormerkung (0,5)
- +392,50 €
- Eigentumsumschreibung (1,0)
- +785,00 €
- Gesamt (zzgl. Auslagen)
- =3.979,95 €
Grundlage: 1,0-Gebühr aus 400.000 € = 785 € (Tabelle B, § 34 Abs. 3 GNotKG). Hinzu kommen Auslagen und Abrufgebühren, meist 50–150 €.
Die Einordnung
Rund 1 % des Kaufpreises, und davon trägt der Käufer üblicherweise alles. Zum Vergleich der größte Kostenblock beim Verkauf mit Makler:
Davon tragen Sie als Verkäufer bei Wohnimmobilien mindestens die Hälfte, also 14.280 € (§ 656c BGB). Ohne Makler entfällt die komplette Summe.
Am Notar führt kein Weg vorbei (§ 311b BGB), an der Provision schon. Rechnen Sie nach, was der Makler Sie kostet:
Zum ProvisionsrechnerHäufige Fragen
Notarkosten, kurz erklärt.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausverkauf?
Notar- und Grundbuchkosten zusammen liegen in der Regel bei rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises, wenn der Käufer mit Grundschuld finanziert, ohne Finanzierung meist um 1 %. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich im GNotKG geregelt (Tabelle B, § 34 Abs. 3) und nicht verhandelbar.
Wer zahlt die Notarkosten: Käufer oder Verkäufer?
Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten des Kaufvertrags, weil er den Notar in der Regel beauftragt. Der Verkäufer zahlt meist nur die Kosten für die Löschung seiner alten Grundschuld. Rechtlich haften jedoch beide Vertragsparteien gegenüber dem Notar als Gesamtschuldner.
Kann ich Notarkosten sparen oder verhandeln?
Nein. Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und dürfen weder rabattiert noch erhöht werden. Sparen können Sie nur an anderen Verkaufskosten, allen voran der Maklerprovision: Sie ist mit Abstand der größte Kostenblock und fällt beim Verkauf ohne Makler komplett weg.
Was kostet die Löschung meiner alten Grundschuld?
Für die Löschung fallen eine Notargebühr von 0,5 und eine Grundbuchgebühr von 0,5 an, jeweils berechnet aus dem eingetragenen Nennbetrag der Grundschuld. Bei einer Grundschuld über 200.000 € sind das zusammen rund 470 € zuzüglich Umsatzsteuer auf den Notaranteil.
Fallen Notarkosten auch ohne Makler an?
Ja. Der Notar ist beim Immobilienverkauf gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB), mit oder ohne Makler. Ohne Makler sparen Sie aber die Provision, die den Notar um ein Vielfaches übersteigt: Bei 400.000 € Kaufpreis stehen rund 4.000 € Notar- und Grundbuchkosten bis zu 28.500 € Maklerprovision gegenüber.
Rechtsgrundlagen
Die Paragrafen dahinter.
Gesetzestexte im Original: § 34 GNotKG · § 47 GNotKG · § 311b BGB

Christoph Kaesler
Gründer von Immowas. Hilft Eigentümern, ihre Immobilie ohne Makler zu verkaufen: mit kostenlosen Werkzeugen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ehrlichen Zahlen statt Provisionsversprechen.
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Veröffentlicht 03.07.2026 · Geprüft 03.07.2026 · Nächste Prüfung 03.10.2026
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