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Notarkostenberechnen.

Was kosten Notar und Grundbuch bei Ihrem Verkauf, und welcher Teil davon betrifft Sie als Verkäufer überhaupt? Geben Sie den Kaufpreis ein und sehen Sie sofort alle Positionen nach GNotKG, inklusive Grundschuld und Löschung.

Geprüft am 03.07.2026Rechtsgrundlage: GNotKG (§ 34, § 47, Kostenverzeichnis)Autor: Christoph Kaesler, Gründer Immowas

Kurz & direkt

Notar- und Grundbuchkosten liegen in der Regel bei rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises, wenn der Käufer finanziert. Sie sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und nicht verhandelbar. Die gute Nachricht für Sie als Verkäufer: Diese Kosten trägt üblicherweise der Käufer. Auf Sie entfällt meist nur die Löschung Ihrer alten Grundschuld.

Dieser Rechner bietet Orientierung, keine Rechtsberatung. Die verbindliche Kostenrechnung erstellt der Notar.

Einfamilienhaus mit Garten als Beispiel-Immobilie für den Notarkosten-RechnerKI-generiert
Faustregel

1,5 – 2 %

des Kaufpreises für Notar und Grundbuch (GNotKG)

Trägt üblicherweise der Käufer

Notarkosten-Rechner

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Gut zu wissen als Verkäufer: Die Notar- und Grundbuchkosten des Kaufvertrags trägt üblicherweise der Käufer. Auf Sie entfallen meist nur die Kosten für die Löschung Ihrer alten Grundschuld.

Notar- & Grundbuchkosten gesamt

3.980

Das sind rund 1 % des Kaufpreises. Dazu kommen Auslagen und Abrufgebühren, meist 50–150 €.

Davon Ihr Anteil als Verkäufer

0

Ohne zu löschende Grundschuld trägt üblicherweise der Käufer sämtliche Notar- und Grundbuchkosten des Kaufvertrags.

So wird gerechnet

Notar (zzgl. 19 % USt)

Beurkundung Kaufvertrag1.570
Vollzugsgebühr393
Betreuungsgebühr393
19 % Umsatzsteuer447

Grundbuch (keine USt)

Auflassungsvormerkung393
Eigentumsumschreibung785
Gesamt3.980

Keine Rechtsberatung. Berechnung nach GNotKG, Tabelle B (§ 34 Abs. 3 GNotKG). Vollzugs- und Betreuungsgebühr fallen je nach Umfang des Einzelfalls an; hinzu kommen Auslagen (Post, Kopien, Grundbuchabrufe). Die verbindliche Kostenrechnung erstellt der Notar.

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Nach GNotKG, bundesweit einheitlich

Woraus die Kosten bestehen.

01

Notargebühren

Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-Gebühr, KV 21100), dazu meist Vollzugs- (0,5, KV 22110) und Betreuungsgebühr (0,5, KV 22200), je nach Umfang des Einzelfalls. Auf alle Notargebühren kommen 19 % Umsatzsteuer.

02

Grundbuchgebühren

Auflassungsvormerkung (0,5, KV 14150) sichert den Käufer ab, die Eigentumsumschreibung (1,0, KV 14110) macht ihn zum Eigentümer. Finanziert er, kommt die Eintragung seiner Grundschuld dazu (1,0, KV 14121). Keine Umsatzsteuer.

03

Ihr Teil: die Löschung

Ist Ihre Immobilie noch mit einer Grundschuld belastet, wird sie beim Verkauf in der Regel gelöscht: Notar 0,5 plus Grundbuch 0,5 aus dem Nennbetrag. Das ist üblicherweise der einzige Posten, den Sie als Verkäufer tragen.

Beispielrechnung

400.000 €-Haus, ohne Finanzierung.

Die Positionen im Detail

Beurkundung Kaufvertrag (2,0)
+1.570,00 €
Vollzugsgebühr (0,5)
+392,50 €
Betreuungsgebühr (0,5)
+392,50 €
19 % USt auf Notargebühren
+447,45 €
Auflassungsvormerkung (0,5)
+392,50 €
Eigentumsumschreibung (1,0)
+785,00 €
Gesamt (zzgl. Auslagen)
=3.979,95 €

Grundlage: 1,0-Gebühr aus 400.000 € = 785 € (Tabelle B, § 34 Abs. 3 GNotKG). Hinzu kommen Auslagen und Abrufgebühren, meist 50–150 €.

Die Einordnung

Rund 1 % des Kaufpreises, und davon trägt der Käufer üblicherweise alles. Zum Vergleich der größte Kostenblock beim Verkauf mit Makler:

Notar & Grundbuch (trägt meist Käufer)≈ 3.980 €
Maklerprovision gesamt (7,14 % inkl. USt)28.560 €

Davon tragen Sie als Verkäufer bei Wohnimmobilien mindestens die Hälfte, also 14.280 € (§ 656c BGB). Ohne Makler entfällt die komplette Summe.

Am Notar führt kein Weg vorbei (§ 311b BGB), an der Provision schon. Rechnen Sie nach, was der Makler Sie kostet:

Zum Provisionsrechner

Häufige Fragen

Notarkosten, kurz erklärt.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausverkauf?

Notar- und Grundbuchkosten zusammen liegen in der Regel bei rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises, wenn der Käufer mit Grundschuld finanziert, ohne Finanzierung meist um 1 %. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich im GNotKG geregelt (Tabelle B, § 34 Abs. 3) und nicht verhandelbar.

Wer zahlt die Notarkosten: Käufer oder Verkäufer?

Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten des Kaufvertrags, weil er den Notar in der Regel beauftragt. Der Verkäufer zahlt meist nur die Kosten für die Löschung seiner alten Grundschuld. Rechtlich haften jedoch beide Vertragsparteien gegenüber dem Notar als Gesamtschuldner.

Kann ich Notarkosten sparen oder verhandeln?

Nein. Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und dürfen weder rabattiert noch erhöht werden. Sparen können Sie nur an anderen Verkaufskosten, allen voran der Maklerprovision: Sie ist mit Abstand der größte Kostenblock und fällt beim Verkauf ohne Makler komplett weg.

Was kostet die Löschung meiner alten Grundschuld?

Für die Löschung fallen eine Notargebühr von 0,5 und eine Grundbuchgebühr von 0,5 an, jeweils berechnet aus dem eingetragenen Nennbetrag der Grundschuld. Bei einer Grundschuld über 200.000 € sind das zusammen rund 470 € zuzüglich Umsatzsteuer auf den Notaranteil.

Fallen Notarkosten auch ohne Makler an?

Ja. Der Notar ist beim Immobilienverkauf gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB), mit oder ohne Makler. Ohne Makler sparen Sie aber die Provision, die den Notar um ein Vielfaches übersteigt: Bei 400.000 € Kaufpreis stehen rund 4.000 € Notar- und Grundbuchkosten bis zu 28.500 € Maklerprovision gegenüber.

Rechtsgrundlagen

Die Paragrafen dahinter.

ThemaRechtsgrundlageWas sie regelt
Notarpflicht beim Immobilienkauf§ 311b Abs. 1 BGBEin Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks bedarf der notariellen Beurkundung. Ohne Notar kein wirksamer Verkauf.
Gebührentabelle§ 34 Abs. 3 GNotKG (Tabelle B)Legt die Gebührenhöhe je Geschäftswert fest. Die Mindestgebühr beträgt 15 € (§ 34 Abs. 5 GNotKG).
Geschäftswert beim Kauf§ 47 GNotKGDer Geschäftswert beim Kauf ist der Kaufpreis. Aus ihm berechnen sich Beurkundungs- und Grundbuchgebühren.
Gebührensätze NotarKV 21100, 22110, 22200 GNotKGBeurkundung Kaufvertrag: 2,0-Gebühr. Vollzug: 0,5. Betreuung: 0,5, je nach Umfang des Einzelfalls.
Gebührensätze GrundbuchKV 14110, 14121, 14140, 14150 GNotKGEigentumsumschreibung: 1,0. Grundschuld-Eintragung: 1,0. Löschung: 0,5. Auflassungsvormerkung: 0,5.

Gesetzestexte im Original: § 34 GNotKG · § 47 GNotKG · § 311b BGB

Christoph Kaesler, Gründer von Immowas

Christoph Kaesler

Gründer von Immowas. Hilft Eigentümern, ihre Immobilie ohne Makler zu verkaufen: mit kostenlosen Werkzeugen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ehrlichen Zahlen statt Provisionsversprechen.

Mehr über Christoph · LinkedIn

Veröffentlicht 03.07.2026 · Geprüft 03.07.2026 · Nächste Prüfung 03.10.2026

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