Ratgeber · Erbschaft · Lesezeit 10 Minuten · Veröffentlicht: 13.08.2026

Geerbtes Haus verkaufen:Fristen, Steuern, Erbengemeinschaft

Die wichtigste Nachricht zuerst: Beim geerbten Haus erben Sie auch die Fristen. Hat der Erblasser das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft oder selbst darin gewohnt, verkaufen Sie in der Regel ohne Spekulationssteuer, egal wie schnell. Hier lesen Sie, welche Schritte vor dem Verkauf wirklich nötig sind, was in der Erbengemeinschaft gilt und wie ein zügiger Verkauf sogar die Erbschaftsteuer senken kann.

Christoph Kaesler

Christoph Kaesler, Gründer Immowas

Aktualisiert: 13.08.2026 · Lesezeit 10 Minuten

Freibetrag je Kind

400.000 €

Ausschlagung i. d. R.

6 Wochen

Grundbuch (KV 14110)

2 J. gratis

Kostenlos · ohne E-Mail

Wert des Erbes prüfen

Symbolbild: drei erwachsene Geschwister sitzen einträchtig am Tisch im geerbten Elternhaus und ordnen gemeinsam UnterlagenKI-generiert

Vor dem Verkauf: der Fahrplan in sechs Schritten

Mit dem Erbfall gehört Ihnen das Haus bereits, ganz ohne Notar und Grundbuch: Das regelt die Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Verkaufen können Sie trotzdem nicht am nächsten Tag, denn zwischen Erbfall und Beurkundung liegen ein paar Pflichtstationen:

01Erbschaft prüfen und annehmen

In der Regel sechs Wochen haben Sie für die Ausschlagung (§ 1944 Abs. 1 BGB), etwa wenn Schulden auf dem Haus den Wert übersteigen. Sechs Monate sind es, wenn der Erblasser zuletzt im Ausland gelebt hat oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 Abs. 3 BGB). Wer die Frist verstreichen lässt, hat die Erbschaft angenommen, mit allem, was dazugehört.

02Erbnachweis beschaffen

Notarielles Testament plus Eröffnungsprotokoll genügt dem Grundbuchamt in der Regel (§ 35 GBO). Ohne das: Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Das ist oft der längste Einzelschritt.

03Grundbuch berichtigen lassen

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei (GNotKG, Anlage 1 KV Nr. 14110 Anm. 1). Verkaufen können Sie zwar auch direkt aus der unberichtigten Position, sauberer und schneller läuft die Abwicklung mit Ihnen als eingetragenem Eigentümer.

04Wert ermitteln, Steuern klären

Realistischer Marktwert als Fundament für Preis, Erbschaftsteuer-Erklärung und die Entscheidung, ob sich ein Gutachten nach § 198 BewG lohnt. Parallel die Spekulationsfrist des Erblassers prüfen.

05Unterlagen und Haus verkaufsfertig machen

Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Nachweise zu Modernisierungen, dazu Entrümpelung und kleine Reparaturen. Bei alten Häusern fehlt oft mehr, als man denkt, und die Beschaffung dauert Wochen.

06Verkaufen wie jedes andere Haus, nur ehrlicher

Ab hier gilt der normale Ablauf von Preisfindung bis Übergabe. Besonderheit: Sie kennen das Haus oft nicht im Detail. Sagen Sie, was Sie wissen und was nicht, statt Zustände zu behaupten.

Ab Schritt sechs gilt der gewohnte Weg, den der Ratgeber Hausverkauf-Ablauf Phase für Phase zeigt. Welche Dokumente Sie zusammensuchen müssen, steht im Ratgeber Unterlagen Hausverkauf.

Spekulationssteuer: Sie erben die Fristen mit

Der Denkfehler, der am meisten Geld kostet: „Ich habe das Haus gerade erst bekommen, also läuft meine Zehn-Jahres-Frist ab jetzt.“ So funktioniert es nicht. Der Erbfall ist keine Anschaffung. Für die Frist des § 23 EStG wird Ihnen der Kauf des Erblassers zugerechnet, Sie treten in seine Position ein, mit seinem Anschaffungsdatum und seinen Anschaffungskosten.

Daraus folgen drei typische Konstellationen. Hatte der Erblasser das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist Ihr Verkauf in der Regel steuerfrei, sofort. Hat er selbst darin gewohnt, im Jahr des Erbfalls und den beiden Jahren davor, greift die Eigennutzungs-Ausnahme in der Regel ebenfalls, ohne Wartezeit. Nur wenn er das Objekt vor weniger als zehn Jahren angeschafft UND vermietet hatte, läuft seine Frist bei Ihnen weiter, und ein Verkauf davor versteuert den Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

Wie die Frist im Detail gerechnet wird und welche legalen Auswege es gibt, steht im Ratgeber Spekulationssteuer; die konkrete Zahl für Ihren Fall liefert der Spekulationssteuer-Rechner.

Erbschaftsteuer: Freibeträge und Familienheim

Die zweite Steuerfront ist die Erbschaftsteuer, und sie trifft weniger Erben, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 € Freibetrag, jedes Kind 400.000 € je Elternteil (§ 16 ErbStG). Ein Haus im Wert von 425.000 €, das zwei Kinder von einem Elternteil erben, bleibt damit rechnerisch komplett unter den Freibeträgen. Erst was darüber liegt, wird versteuert, nach Steuerklasse und Tarif des ErbStG.

Dazu kommt die Familienheim-Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG): Wer als Ehepartner oder Kind die selbst genutzte Wohnimmobilie des Erblassers übernimmt und unverzüglich selbst einzieht, erbt sie unter Bedingungen steuerfrei, bei Kindern begrenzt auf 200 m² Wohnfläche. Der Haken für Verkäufer: Die Befreiung fällt rückwirkend weg, wenn Sie innerhalb von zehn Jahren ausziehen oder verkaufen, von engen Ausnahmen wie Pflegebedürftigkeit abgesehen.

Heißt: Wer sicher verkaufen will, sollte nicht auf die Familienheim-Befreiung bauen, sondern mit den Freibeträgen rechnen. Und wer die Befreiung nutzt, verkauft besser erst nach Ablauf der zehn Jahre.

Symbolbild: gepflegtes älteres Einfamilienhaus mit Garten im warmen Abendlicht, das typische geerbte ElternhausKI-generiert

Das typische Erbe: solide gebaut, emotional aufgeladen, seit Jahrzehnten im Familienbesitz — und steuerlich oft günstiger als gedacht.

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Erbschaftsteuer, Auszahlung der Miterben, Verkaufspreis: Alles beginnt mit dem realistischen Wert.

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Wenn der Verkauf die Steuer senkt

Ein Punkt, den kaum jemand auf dem Zettel hat: Das Finanzamt bewertet das geerbte Haus nicht nach Gefühl, sondern nach den standardisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes. Diese Typisierung kann über dem tatsächlichen Marktwert landen, gerade bei sanierungsbedürftigen Häusern in mittleren Lagen. Dann zahlen Sie Erbschaftsteuer auf einen Wert, den Ihnen kein Käufer geben würde.

Das Gesetz kennt den Ausweg: den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG). Sie können ihn mit dem Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen führen, oder mit einem tatsächlich erzielten Kaufpreis, wenn der Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und zeitnah zum Erbfall zustande kommt, als Richtschnur gilt etwa ein Jahr. Ein zügiger, sauber dokumentierter Verkauf ist damit nicht nur emotional ein Abschluss, sondern kann bares Geld bei der Erbschaftsteuer sparen.

Wie eine belastbare Wertermittlung aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Immobilienbewertung. Für die steuerliche Gestaltung im Einzelfall gehört ein Steuerberater an den Tisch, hier geht es schnell um fünfstellige Beträge.

Erbengemeinschaft: verkaufen nur gemeinsam

Erben mehrere Personen, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, und für das Haus gilt: Verfügen können die Miterben nur gemeinschaftlich (§ 2040 BGB). Kein Miterbe kann „seinen Anteil am Haus“ isoliert an einen Käufer verkaufen, und keiner kann ohne die anderen beurkunden lassen. Praktisch heißt das: Alle sitzen beim Notar, oder alle erteilen einer Person eine notarielle Vollmacht. Die zweite Variante spart Termine und Nerven, besonders wenn Miterben weit weg wohnen.

Der Klassiker unter den Konflikten: Zwei wollen verkaufen, einer will behalten, aber nicht auszahlen. Reden hilft öfter, als man denkt, vor allem mit einem neutralen Marktwert auf dem Tisch statt drei Gefühlspreisen. Scheitert die Einigung dauerhaft, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen und so die Auseinandersetzung erzwingen (§ 2042 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 180 ff. ZVG). Das ist die schlechteste wirtschaftliche Lösung, Versteigerungserlöse liegen häufig unter dem, was ein freier Verkauf gebracht hätte, aber genau deshalb wirkt die Möglichkeit oft als Argument, sich doch zu einigen.

Unser Rat aus vielen Erbfällen: Trennen Sie die Familienthemen vom Sachthema. Der Marktwert ist keine Verhandlungssache zwischen Geschwistern, sondern eine Zahl, die sich ermitteln lässt. Wer beides vermischt, verhandelt Jahre.

Das geerbte Haus ehrlich vermarkten

Beim geerbten Haus verkaufen Sie ein Objekt, das Sie oft nur als Gast kannten. Das ändert die Spielregeln: Behaupten Sie keine Zustände, die Sie nicht kennen. Sagen Sie, was Sie wissen, legen Sie Unterlagen offen, und kennzeichnen Sie Unbekanntes als unbekannt. Bekannte Mängel müssen Sie ungefragt offenlegen, und wer arglistig verschweigt, verliert auch einen vereinbarten Haftungsausschluss (§ 444 BGB), das gilt für Erben genauso wie für jeden anderen Verkäufer.

In der Präsentation gewinnen geerbte Häuser fast immer durch dieselben drei Hebel: leerräumen, kleine Reparaturen, Licht. Eine große Sanierung auf Verdacht lohnt selten, die plant der Käufer ohnehin nach eigenen Vorstellungen. Professionell bearbeitete Fotos holen aus einem älteren Haus mehr heraus, als viele erwarten, genau dafür gibt es unsere Bildbearbeitung.

Und zur Übergabe: Halten Sie Zählerstände, Schlüssel und den Zustand schriftlich fest, die Vorlage liefert der Ratgeber Übergabeprotokoll.

Rechtsgrundlagen dieses Artikels

  • § 1922 BGBGesamtrechtsnachfolge: Mit dem Erbfall geht das Haus samt allen Rechten und Pflichten auf die Erben über.
  • § 1944 BGBAusschlagungsfrist: in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall.
  • § 2040 BGBErbengemeinschaft: Über Nachlassgegenstände verfügen die Erben nur gemeinschaftlich, der Hausverkauf braucht alle.
  • § 2042 Abs. 1 BGB, §§ 180 ff. ZVGAuseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Jeder Miterbe kann sie verlangen, beim Grundstück notfalls über die Teilungsversteigerung.
  • § 35 GBOErbnachweis gegenüber dem Grundbuchamt: Erbschein, oder notarielles Testament/Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll.
  • GNotKG, Anlage 1 KV Nr. 14110Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall: gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall eingeht (Anmerkung 1 zu Nr. 14110).
  • § 23 EStGPrivate Veräußerungsgeschäfte: Beim geerbten Haus wird die Anschaffung des Erblassers zugerechnet, seine Fristen laufen für Sie weiter.
  • § 16 ErbStGPersönliche Freibeträge: 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € je Kind und Elternteil.
  • § 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStGSteuerbefreiung für das Familienheim bei Selbstnutzung, mit Zehn-Jahres-Bindung und bei Kindern begrenzt auf 200 m² Wohnfläche.
  • § 198 BewGNachweis des niedrigeren gemeinen Werts: Gutachten oder zeitnaher Kaufpreis können die Erbschaftsteuer-Bewertung korrigieren.

Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Erbfälle sind Einzelfälle: Ob Fristen, Freibeträge oder die Familienheim-Befreiung bei Ihnen greifen, klären Sie mit Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht, bevor Sie beurkunden lassen.

Geprüft am 13.08.2026 · Nächste Prüfung: 13.11.2026

Was Erben zum Hausverkauf fragen.

Wie schnell kann ich ein geerbtes Haus verkaufen?

Sobald Sie als Eigentümer verfügen können, also nach Annahme der Erbschaft und mit Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt. Mit vorhandenem notariellen Testament geht das oft binnen weniger Wochen, mit Erbschein-Verfahren dauert es je nach Nachlassgericht länger. Die Vermarktung dürfen Sie parallel schon vorbereiten.

Fällt beim Verkauf eines geerbten Hauses Spekulationssteuer an?

Oft nicht, denn Sie treten in die Fristen des Erblassers ein: Hat er das Haus vor mehr als zehn Jahren angeschafft oder selbst darin gewohnt, ist Ihr Verkauf nach § 23 EStG in der Regel steuerfrei. Kritisch wird es nur, wenn der Erblasser das Objekt vor weniger als zehn Jahren gekauft UND vermietet hatte.

Muss ich vor dem Verkauf einen Erbschein beantragen?

Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptiert das Grundbuchamt diese Unterlagen in der Regel als Nachweis (§ 35 GBO). Nur beim privatschriftlichen Testament oder bei gesetzlicher Erbfolge führt meist kein Weg am Erbschein vorbei.

Kostet die Grundbuch-Umschreibung auf die Erben etwas?

Die Berichtigung des Grundbuchs auf die Erben ist gebührenfrei, wenn Sie sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragen (GNotKG, Anlage 1 KV Nr. 14110 Anm. 1). Danach fallen die regulären Gebühren nach dem GNotKG an. Allein deshalb lohnt es sich, die Umschreibung nicht aufzuschieben, auch wenn der Verkauf noch nicht feststeht.

Was gilt, wenn wir als Erbengemeinschaft verkaufen wollen?

Der Verkauf des Hauses ist eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand und braucht die Mitwirkung aller Miterben (§ 2040 BGB). Praktisch heißt das: Alle unterschreiben beim Notar, oder alle bevollmächtigen eine Person. Blockiert ein Miterbe dauerhaft, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung (§ 2042 Abs. 1 BGB, §§ 180 ff. ZVG), die meist weniger erlöst als ein freier Verkauf.

Wie viel Erbschaftsteuer fällt auf ein geerbtes Haus an?

Das hängt an Verwandtschaftsgrad und Wert: Ehepartnern stehen 500.000 € Freibetrag zu, jedem Kind 400.000 € je Elternteil (§ 16 ErbStG). Erst der Wert darüber wird versteuert. Für das selbst genutzte Familienheim gibt es unter Bedingungen eine zusätzliche Befreiung, die aber entfällt, wenn Sie innerhalb von zehn Jahren verkaufen oder ausziehen.

Was, wenn das Finanzamt das Haus zu hoch bewertet?

Das Finanzamt bewertet nach standardisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes, die im Einzelfall über dem Markt liegen können. Sie dürfen einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, etwa durch ein Sachverständigengutachten oder einen zeitnahen tatsächlichen Verkaufspreis (§ 198 BewG). Ein Verkauf binnen etwa eines Jahres nach dem Erbfall kann so die Erbschaftsteuer real senken.

Sollten wir vor dem Verkauf renovieren?

Meist nur punktuell. Entrümpeln, kleine Reparaturen, helle Räume und gute Fotos bringen bei geerbten Häusern fast immer mehr als eine teure Sanierung auf Verdacht. Große Maßnahmen sollte der Käufer nach seinen Vorstellungen planen, und Sie sollten den Zustand ehrlich ausweisen statt ihn zu überdecken.

Nächster Schritt

Erst der Wert, dann die Familien­entscheidung.

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Christoph Kaesler

Geschrieben von

Christoph Kaesler, Gründer Immowas

Serienunternehmer, in fünf Ländern gelebt und gebaut. Kennt den Immobilienmarkt aus Verkäufer-, Käufer- und Plattform-Sicht. Mit Immowas will er Verkäufern die Werkzeuge geben, die früher nur Maklern vorbehalten waren. Mehr über uns