Ratgeber · Immobilienbewertung · Lesezeit 12 Minuten · Veröffentlicht: 20.05.2026

Grundstückswert ermitteln:kostenlos und ohne E-Mail.

Drei Wege zum Grundstückswert: Bodenrichtwert × Fläche für eine schnelle Orientierung, Vergleichswertverfahren bei genug Daten, oder Sachverständigen- Gutachten bei rechtlichen Anlässen. Der Bodenrichtwert ist nicht automatisch der Verkaufspreis. Der reale Marktwert kann je nach Lage und Marktumfeld abweichen, in starken Regionen nach oben, in schwachen Märkten auch nach unten.

Christoph Kaesler

Christoph Kaesler, Gründer Immowas

Aktualisiert: 20.05.2026 · Lesezeit 12 Minuten

Online-Bewertung

0 €

3 Min, ohne E-Mail

Bodenrichtwert via BORIS-D

kostenlos

amtliche Quelle

Verkehrswertgutachten

ab 1.500 €

gerichtsfest

Symbolbild: Bauland in einer Wohnsiedlung in DeutschlandKI-generiert

Was ist der Grundstückswert?

Der Grundstückswert ist der Verkehrswert Ihres Grundstücks zu einem bestimmten Stichtag, berechnet nach gesetzlich geregelten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Definiert in § 194 BauGB als der Preis, der im normalen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Umstände zu erzielen wäre.

Wichtig: Der Grundstückswert ist ein rechnerischer Wert, kein Verkaufspreis. Der tatsächliche Marktwert kann je nach Nachfrage, Region und Verhandlung deutlich abweichen, in stark nachgefragten Lagen nach oben, bei strukturschwachen Regionen oder Altlasten auch nach unten. Der Grundstückswert ist der Anker, nicht das Endergebnis.

Bodenrichtwert vs. Grundstückswert vs. Verkaufspreis

Drei Begriffe, die oft verwechselt werden. Klar trennen:

BegriffWas ist das?Wofür gut?
BodenrichtwertDurchschnittlicher Lagewert in einer Bodenrichtwertzone (§ 196 BauGB)grobe Orientierung, Steuerbasis
GrundstückswertIndividueller Verkehrswert Ihres konkreten Grundstücks (ImmoWertV)Verkaufsplanung, Bank, Steuer
VerkaufspreisWas tatsächlich gezahlt wird, abhängig von Markt und VerhandlungVerkaufsergebnis

Faustregel zur Beziehung

  • Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksfläche in m²
  • Grundstückswert = Bodenwert + individuelle Anpassungen (Erschließung, Lage, Bebaubarkeit, Belastungen)
  • Verkaufspreis = Grundstückswert + Marktdynamik + Verhandlung

Wann brauchen Sie eine Grundstücksbewertung?

Drei Anlass-Klassen, die unterschiedliche Tiefen erfordern.

Ersteinschätzung

  • Sie planen den Verkauf und wollen eine Preisspanne
  • Sie wollen die Wertentwicklung sehen
  • Sie verhandeln eine Anschlussfinanzierung

Online-Rechner reicht

Verkauf in Vorbereitung

  • Angebotspreis festlegen
  • Käufer-Verhandlungen vorbereiten
  • Exposé mit klarer Wertangabe

Online-Rechner + Makler oder Bewertung

Rechtlicher Anlass

  • Erbschaft mit mehreren Erben
  • Scheidung mit Zugewinngemeinschaft
  • Schenkung über Freibetrag
  • Streit mit Finanzamt
  • Zwangsversteigerung

Vollgutachten Pflicht

Brauchen Sie jetzt eine Einschätzung? Immowas macht die Online-Bewertung in 3 Minuten. Sie bekommen zuerst eine anonyme Sofortspanne. Kontaktdaten brauchen Sie erst dann, wenn Sie aktiv Unterstützung beim Verkauf möchten.

Jetzt kostenlos bewerten

Welche Faktoren bestimmen den Grundstückswert?

Acht Faktoren beeinflussen den Wert in absteigender Wichtigkeit:

  1. 01

    Lage

    Mikro- und Makro-Lage zusammen sind in den meisten Fällen der wichtigste Wertfaktor, oft mit Abstand vor allem anderen.

  2. 02

    Bebaubarkeit

    Geschossflächenzahl im Bebauungsplan bestimmt, wie viel Wohnfläche möglich ist.

  3. 03

    Erschließungsstand

    Voll erschlossenes Bauland ist deutlich wertvoller als Rohbauland, die Differenz variiert je nach Region und Erschließungs-Vorlauf.

  4. 04

    Größe und Zuschnitt

    Rechteckig und eben schlägt verwinkelt oder hängig.

  5. 05

    Grundbuch-Belastungen

    Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnrechte mindern den Wert teils erheblich.

  6. 06

    Topografie und Boden

    Ebene Lage mit gutem Untergrund schlägt Hanglage mit Felsbruch.

  7. 07

    Altlasten

    Chemikalien, Asbest oder Abfälle können den Wert massiv senken.

  8. 08

    Denkmalschutz

    Beschränkungen wirken meist wertmindernd, selten wertsteigernd (Förderung).

Die Wertermittlungs-Verfahren nach ImmoWertV

Die Immobilienwertermittlungsverordnung kennt drei Hauptverfahren: Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert. Die Bodenwertermittlung (§ 40 ImmoWertV) ist kein eigenständiges Hauptverfahren, sondern eine Methode, die in alle drei Hauptverfahren als Bodenanteil einfließt. Welches Hauptverfahren eingesetzt wird, hängt vom Grundstückstyp ab.

VerfahrenWann eingesetzt?Wie funktioniert es?
Vergleichswertverfahren (§ 24 ImmoWertV)Hauptverfahren bei genug Vergleichsobjekten, Standard für unbebaute WohngrundstückeVerkaufspreise ähnlicher Grundstücke aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses
Ertragswertverfahren (§ 27 ImmoWertV)Hauptverfahren bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken (z.B. Gewerbe, Landwirtschaft)Kapitalwert der zukünftigen Erträge über die Restnutzungsdauer
Sachwertverfahren (§§ 35-42 ImmoWertV)Hauptverfahren bei bebauten Grundstücken ohne Vergleichsdaten (Villen, Architektenhäuser)Bodenwert + Herstellungswert der Gebäude minus Abnutzung
Bodenwertermittlung (§ 40 ImmoWertV)ergänzende Methode, wird in alle drei Hauptverfahren eingebautBodenrichtwert × Fläche, plus individuelle Anpassungen für Lage, Erschließung, Bebaubarkeit

Für unbebaute Wohngrundstücke ist das Vergleichswertverfahren in den meisten Fällen das primäre Verfahren, ergänzt durch die Bodenwertermittlung auf Basis des Bodenrichtwerts. Online-Rechner nutzen häufig große Datenbanken aus echten Verkäufen, um daraus den Vergleichswert abzuleiten.

Bodenrichtwert online via BORIS-D ermitteln

BORIS-D ist das Bodenrichtwert-Informationssystem für Deutschland. Es bündelt die Daten der Gutachterausschüsse der Bundesländer.

So finden Sie Ihren Bodenrichtwert:

  1. 1Gehe auf bodenrichtwerte-boris.de
  2. 2Wählen Sie Ihr Bundesland aus
  3. 3Auf dem Landes-Portal (z.B. BORIS-NRW, BORIS-BW) geben Sie die Adresse ein
  4. 4Sie sehen die Bodenrichtwertzone und den aktuellen Wert in € pro m²
  5. 5Multiplizieren Sie mit Ihrer Grundstücksfläche → grober Bodenwert

Wichtig: Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt der Zone. Wenn Ihr Grundstück am Rand der Zone liegt oder besondere Merkmale hat (Eckgrundstück, Aussicht, Erschließung), kann der reale Wert deutlich abweichen.

Welche Grundstücksarten gibt es?

Die Art des Grundstücks ist der wichtigste Wert-Hebel überhaupt:

GrundstücksartWas ist das?Wertniveau
Baulanderschlossen, Baugenehmigung möglichhöchster Wert pro m²
Rohbaulanderschließungsfähig, aber noch nicht voll erschlossenmittel-hoch
Bauerwartungslandim Flächennutzungsplan als Bauland vorgesehen, aber noch nicht ausgewiesenmittel, spekulativ
Acker- oder Wiesenlandlandwirtschaftliche Nutzung, keine Bebauung möglichniedrigster Wert
Bebautes Grundstückbereits Gebäude vorhandenBodenwert + Gebäudewert (oder minus Abrisskosten)

Beispiel: Ein 600 m² Acker in Ortsnähe kann mit 5 - 15 €/m² gehandelt werden (3.000 - 9.000 €). Wird derselbe Acker zu Bauland umgewidmet, kann der Wert auf 200 - 600 €/m² springen (120.000 - 360.000 €), praktisch über Nacht. Daher ist Bauerwartungsland in Ballungsräumen spekulativ interessant.

Grundstücksgröße korrekt ermitteln

Bevor Sie den Wert berechnen, brauchen Sie die exakte Fläche. Drei Quellen:

Grundbuchauszug

beim Amtsgericht (in BW: Gemeinde)

typisch 10 - 20 € (je nach Bundesland)

Flurkarte

beim Katasteramt

typisch 15 - 30 € (je nach Bundesland)

Grenzvermessung

Vermessungsingenieur bei Streit oder Realteilung

ab 1.500 €, je nach Umfang auch mehr

Bei alten Grundstücken sind die Grenzen im Grundbuch manchmal unscharf. Wer verkauft oder teilt, sollte eine aktuelle Vermessung machen lassen. Das schützt vor späteren Streitigkeiten mit Nachbarn oder dem Käufer.

Realteilung als Wert-Maximierer

Wer ein großes Grundstück verkauft, sollte prüfen, ob eine Realteilung Sinn ergibt. Realteilung heißt: das große Grundstück wird in mehrere kleinere Parzellen aufgeteilt, die einzeln verkauft werden.

Beispielrechnung

  • • 1.200 m² Grundstück in einer Vorstadt mit Bodenrichtwert 350 €/m² → Bodenwert ca. 420.000 €
  • • Teilung in zwei Parzellen à 600 m², einzeln für 350 €/m² → 2 × 210.000 € = 420.000 €
  • • Plus Premium-Aufschlag, weil kleinere Baugrundstücke höhere m²-Preise erzielen → +10 bis +20 %
  • • Endergebnis: 460.000 - 500.000 € Gesamterlös

Kosten der Realteilung: Vermessung 1.500 - 4.000 €, Notar und Grundbuch ca. 1 - 2 % der Grundstückswerte, gegebenenfalls Erschließung der neuen Parzelle.

Faustregel: Wenn der erwartete Mehrerlös 30.000 Euro übersteigt, ist die Realteilung meistens sinnvoll. Lassen Sie sich aber vorher von einem Architekten oder Steuerberater zur konkreten Konstellation beraten.

Typische Fehler bei der Grundstücksbewertung

Vier Fehler kosten Eigentümer regelmäßig Geld:

01 · Bodenrichtwert als Verkaufspreis ansetzen

Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert einer Zone und damit nur ein Anker, kein Marktpreis. In stark nachgefragten Lagen liegt der reale Preis oft darüber, in strukturschwachen Regionen auch darunter. Wer den Bodenrichtwert als Startpreis ins Inserat setzt, riskiert in jedem Markt eine Fehl-Positionierung.

02 · Bebaubarkeit nicht prüfen

Erst nach dem Notarvertrag merkt der Käufer, dass die Geschossflächenzahl niedriger ist als gehofft. Streit oder Rückabwicklung folgen. Vorab die Bebauungsplan-Auskunft holen.

03 · Belastungen im Grundbuch übersehen

Wegerechte zugunsten von Nachbarn oder alte Wohnrechte mindern den Wert. Wer das nicht im Inserat erwähnt, verliert Vertrauen.

04 · Altlasten unter den Teppich kehren

Bei alten Industrie- oder Gewerbestandorten teuer. Wer Verdachtsmomente verschweigt, riskiert eine Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung (§ 442 BGB).

Rechtsgrundlagen auf einen Blick

Diese Gesetze sind bei der Grundstücksbewertung relevant.

ThemaRechtsgrundlageWas sie regelt
Verkehrswert-Definition§ 194 BauGBDer Verkehrswert als Maßstab für Grundstücks-Wertermittlung
Bodenrichtwert§ 196 BauGBDurchschnittlicher Lagewert pro Bodenrichtwertzone
Wertermittlungs-VerfahrenImmoWertVVergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren sowie Bodenwertermittlung als Methode
Bebauungsplan§§ 8, 9 BauGBRegelt Art und Maß der baulichen Nutzung
Grundsteuerreform 2025BewertungsgesetzNeue Bewertungsgrundlage für Grundsteuer ab 2025
Arglistige Täuschung§ 442 BGBKäufer-Schutz bei verschwiegenen Belastungen

Primärquellen frei zugänglich unter gesetze-im-internet.de.

Dieser Artikel gibt einen praktischen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Notar, Anwalt oder zertifizierten Sachverständigen.

Was Eigentümer fragen

Häufige Fragen zur
Grundstücksbewertung.

Wie kann ich den Grundstückswert ermitteln?

Drei Wege: erstens Bodenrichtwert × Fläche für eine grobe Orientierung (kostenlos über BORIS-D). Zweitens das Vergleichswertverfahren mit echten Verkaufspreisen ähnlicher Grundstücke. Drittens ein Sachverständigen-Gutachten bei rechtlichen Anlässen. Immowas kombiniert die ersten beiden in einer Online-Bewertung, gratis und ohne E-Mail.

Ist der Bodenrichtwert gleich dem Grundstückspreis?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert in einer Zone, vom Gutachterausschuss aus historischen Verkaufspreisen abgeleitet. Der reale Marktwert liegt in der Regel 10 bis 25 Prozent darüber, weil aktuelle Nachfrage und individuelle Grundstücksmerkmale einfließen.

Wie berechnet man den Bodenwert eines Grundstücks?

Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksfläche in Quadratmetern. Beispiel: 600 m² × 350 €/m² = 210.000 € Bodenwert. Dazu kommen Auf- oder Abschläge je nach individuellen Faktoren wie Erschließung, Lage und Bebaubarkeit.

Wie viel kostet ein 400 m² Grundstück?

Stark von der Region abhängig. Bundesweite Durchschnittspreise reichen von etwa 140 € pro Quadratmeter (Saarland) bis weit über 1.500 € (München, Hamburg, Stuttgart). Bei 400 m² ergibt das zwischen 56.000 € (ländliche Lage) und über 600.000 € (Metropol-Lage).

Was ist BORIS-D und wie nutze ich es?

BORIS-D ist das gemeinsame Bodenrichtwert-Informationssystem mehrerer Bundesländer. Sie geben dort die Adresse Ihres Grundstücks ein und sehen Bodenrichtwert und Bodenrichtwertzone. Für Bayern und Hessen nutzen Sie die separaten Landesportale. Die Nutzung ist meist kostenlos.

Brauche ich ein Gutachten oder reicht eine Online-Bewertung?

Für die Verkaufsplanung reicht meist eine Online-Bewertung. Ein Vollgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen brauchen Sie nur bei rechtlichen Anlässen: Erbschaft mit Streitpotenzial, Scheidung, Schenkung über dem Freibetrag, Streit mit dem Finanzamt, Zwangsversteigerung.

Wie viel kostet ein Grundstücksgutachten?

Kurzgutachten von freien Sachverständigen häufig ab 500 bis 1.500 Euro. Vollgutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen häufig ab 1.500 Euro, je nach Objektwert und Komplexität auch deutlich mehr. Online-Bewertungen sind bei seriösen Anbietern kostenlos.

Was ist eine Realteilung und lohnt sie sich?

Realteilung heißt: ein großes Grundstück wird in mehrere kleinere Parzellen aufgeteilt, die einzeln verkauft werden. Das lohnt sich, wenn die kleineren Grundstücke einen höheren m²-Preis erzielen als das große Ganze. Faustregel: Mehrerlös sollte 30.000 Euro übersteigen.

Christoph Kaesler, Gründer von Immowas

Geschrieben von

Christoph Kaesler, Gründer Immowas

Als Serienunternehmer hat Christoph in fünf Ländern gelebt und gebaut und kennt den Immobilienmarkt aus Verkäufer-, Käufer- und Plattform-Sicht. Mehr über uns · LinkedIn

Nächster Schritt

Behalten Sie Ihre Kontrolle, ohne Lead-Falle.

Bevor Sie Ihr Grundstück verkaufen oder ein Gutachten beauftragen, bekommen Sie in 3 Minuten eine ehrliche Einschätzung. Gratis, ohne E-Mail, ohne Anruf.

Kostenlos den Grundstückswert ermitteln